Nürnberg. Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main gegen einen Anästhesisten betonen der „Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten“ (BDA) und die „Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin" (DGAI) erneut die unbedingte Einhaltung gültiger Vereinbarungen zur Qualitätssicherung. Im vorliegenden Fall führte die Nichteinhaltung grundlegender Maßnahmen für die Patientensicherheit zum Tod eines vierjährigen Mädchens und zu lebensgefährlichen Komplikationen bei weiteren Kindern. Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilte den Anästhesisten aus dem südhessischen Bensheim folgerichtig zu 10 Jahren und 6 Monaten Haft. „Es wurde in diesem Fall in vielfältigster und bislang nicht vorstellbarer Art und Weise gegen die Standards in unserem Fach verstoßen“, erläutert Professor Dr. Bernhard Zwißler, Generalsekretär der DGAI. „Dies ist nicht zu rechtfertigen und wurde zu Recht bestraft.“
Schon vor Jahren hatten der BDA, die DGAI und der Berufsverband der Deutschen Chirurgen gemeinsam eine „Vereinbarung zur Qualitätssicherung ambulante Anästhesie“ verfasst, die auch aktuell Gültigkeit hat. In den Hinweisen zur Prozess- und Strukturqualität geht es unter anderem um räumliche Anforderungen und patientensichere Ausstattung für Narkosearbeitsplätze für ambulante Operationen sowie die Qualifikation der Anästhesistinnen und Anästhesisten und ihres Assistenzpersonals. Professor Bernhard Zwißler macht deutlich: „Bei diesen Empfehlungen handelt es sich um exzellente Vorgaben, die sicherstellen, dass Narkosen bei ambulanten Eingriffen sicher durchzuführen sind – auch Kindernarkosen in Zahnarztpraxen.“ Probleme träten dann auf, wenn sich die ausführenden Anästhesistinnen und Anästhesisten nicht an diese Empfehlungen hielten.
„Keine Unterschiede zwischen stationären und ambulanten Patienten: Es gilt immer der Facharztstandard“
BDA-Präsidentin Professorin Dr. Grietje Beck ergänzt: „Sowohl im medizinischen Handeln als auch in der Ausstattung mit medizinischen Geräten machen wir keine Unterschiede zwischen stationären und ambulanten Patienten. In beiden Bereichen arbeiten wir nach modernsten medizinischen Standards.“ Es gelte immer der Facharztstandard bei Allgemeinanästhesien, so Professorin Grietje Beck weiter. Fachärztinnen und Fachärzte für Anästhesiologie seien in Deutschland auf hohem Niveau ausgebildet und könnten sofort und nach etablierten Standards auf jeden möglichen Verlauf oder jede Komplikation adäquat reagieren. „Die Verbesserung der Patientensicherheit ist seit jeher das zentrale Anliegen von BDA und DGAI“, stellt Professorin Beck klar. „Die beiden Verbände werden daher auch zukünftig alle Initiativen mit ihrer medizinisch-fachlichen Expertise unterstützen, die das Ziel haben, Verstöße in jedem Einzelfall im Sinne eines „Zero-Tolerance-Konzepts“ aufzudecken, abzustellen und – wo nötig – auch zu ahnden.“