Nürnberg/Berlin. Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) und der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) unterstützen die Forderungen, die Prof. Dr. Jan-Thorsten Gräsner als Einzelsachverständiger bei der Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages zur Notfallreform formuliert hat. In der Anhörung am 6. November hatte er auf die Bedeutung der Qualitätssicherung sowie auf die zwingende Rolle der medizinischen Sachverständigen im geplanten Qualitätsausschuss aufmerksam gemacht. 

Prof. Gräsner, der als Direktor des Instituts für Rettungs- und Notfallmedizin am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein Experte im Bereich Versorgungsforschung und Qualitätsmanagement ist, ist zugleich Sprecher der Sektion Notfallmedizin der DGAI sowie Vertreter der Notfallmedizin im BDA. Zudem ist er Sprecher des Organisationskomitees des Deutschen Reanimationsregisters, das unter der Trägerschaft der DGAI eine zentrale Rolle in der Optimierung der Notfallversorgung bei Patientinnen und Patienten mit Herz-Kreislauf-Stillstand spielt.

Vor diesem fachlichen Hintergrund hob Prof. Gräsner in der Anhörung des Gesundheitsausschusses die zentrale Bedeutung der Qualitätssicherung und einer einheitlichen digitalen Dokumentation für die Notfallversorgung hervor. Er betonte, dass die im Änderungsantrag zum Notfallgesetz vorgesehene Verpflichtung zur digitalen Notfalldokumentation essenziell sei, um eine umfassende Datenerfassung und -übermittlung zu gewährleisten und so Doppelplanungen und redundante Datenerfassungen zu vermeiden. 

„Alle an der Notfallversorgung beteiligten Leistungserbringer – von den Rettungsdiensten über Krankenhäuser bis zu den kassenärztlichen Vereinigungen – müssen in den Datenfluss eingebunden werden, und es muss ein kontinuierlicher Austausch der Daten erfolgen“, erklärte Gräsner. Notwendig sei insbesondere aber auch, dass die Daten nicht nur in eine Richtung fließen, sondern retrograd, und somit für alle Beteiligten verfügbar sind. „Zur Qualitätssicherung braucht es dringend einen Datenrückfluss in alle Richtungen“, so Gräsner. 

Zudem sei es nötig, die bereits etablierten Strukturen zur Qualitätssicherung wie z. B. das Deutsche Reanimationsregister und das TraumaRegister am Datenfluss zu beteiligen, um so ohne zusätzliche Neustrukturierungen und ohne den Aufbau von Parallelstrukturen dem Qualitätsausschuss zuarbeiten zu können.

Besetzung des Qualitätsausschusses erweitern

Auch die Einrichtung eines Qualitätsausschusses Notfallrettung, wie im Änderungsantrag zur Notfallreform vorgesehen, bewertet Gräsner positiv. Zugleich unterstrich er die Notwendigkeit, die Besetzung dieses Ausschusses zu erweitern, um eine fundierte, fachlich basierte Qualitätsüberprüfung sicherzustellen. 

Im Änderungsantrag ist vorgesehen, dass der Ausschuss mit vier stimmberechtigten Vertretern der Länder und vier Vertretern des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (GKV-SV) besetzt sein soll. Er berät und unterstützt das Bundesministerium für Gesundheit in allen Fragen der Notfallrettung und bei der Anpassung und Weiterentwicklung der Qualitätsanforderungen.  Der Ausschuss kann jederzeit sachverständige Personen hinzuziehen und ist verpflichtet, vor Beschluss der Empfehlungen geeignete Fachgesellschaften und die maßgeblichen Spitzenverbände anzuhören. Gräsner forderte: „Um zu gewährleisten, dass neben den Vertretern der Länder und der Kostenträger der externe Sachverstand in allen Fragen der Notfallrettung immer berücksichtigt wird, sollten – und nicht nur können – sachverständige Personen entweder Teil der Besetzung des Qualitätsausschusses sein oder zwingend beratend an den Ausschusssitzungen teilnehmen bzw. verpflichtend hinzugezogen werden.“ 

Die DGAI und der BDA danken Prof. Gräsner für seine fachliche Einschätzung gegenüber den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses. Auch wenn es nach den aktuellen politischen Ereignissen und dem Zerbrechen der Ampel-Koalition derzeit nicht mehr absehbar ist, ob die geplante Notfallreform umgesetzt wird, unterstützen die beiden anästhesiologischen Fachverbände weiterhin die Zielrichtung der Reform, um eine effiziente Steuerung und bessere Patientenversorgung zu ermöglichen. Um die Qualität langfristig zu sichern, haben die beiden Verbände in ihrer grundsätzlichen Stellungnahme jedoch Nachbesserungsbedarf bei Struktur und Ressourcen angemahnt.