Ausschreibung
Stand: Oktober 2024
Der von der Charlotte-Lehmann-Stiftung ausgelobte Forschungspreis in Höhe von 20.000,- € an Wissenschaftlerinnen für bedeutsame Arbeiten auf dem Gebiet der Anästhesiologie, speziellen anästhesiologischen Intensivmedizin, Schmerztherapie und Notfallmedizin steht auch 2025 zur Preisvergabe zur Verfügung.
Um den Preis können sich alle wissenschaftlich auf dem Gebiet der Anästhesiologie, speziellen anästhesiologischen Intensivmedizin, Schmerztherapie und Notfallmedizin tätigen Ärztinnen bewerben, die in der Regel jünger als 40 Jahre sind. Die näheren Teilnahmebedingungen ergeben sich aus den Statuen des Forschungspreises der Charlotte-Lehmann-Stiftung unter
https://charlotte.lehmann-stiftung.com/modul3/
Die Bewerbungsunterlagen sind als eine zusammengefügte PDF-Datei online über die Web-Plattform www.dgai.de jeweils bis zum festgesetzten Termin bei der Geschäftsstelle der Charlotte Lehmann-Stiftung einzureichen. Maßgeblich ist das Datum, an dem die Bewerbung hochgeladen wurde. Dabei ist mitzuteilen, ob und gegebenenfalls, wo die Arbeit erstmals veröffentlicht wurde. Es ist außerdem die Erklärung abzugeben, dass die Arbeit für keinen anderen Preis eingereicht worden ist.
Parallel dazu ist die Geschäftsstelle der Stiftung per E-Mail darüber zu informieren, dass eine Bewerbung eingereicht wurde:
Berücksichtigt werden Arbeiten, die bis zum 01. Mai 2025 auf elektronischem Wege eingegangen sind.
Postadresse:
Charlotte Lehmann- Stiftung
Neuwieder Straße 9
90411 Nürnberg
Statuten
- Die Charlotte Lehmann-Stiftung verleiht jährlich den Forschungspreis der Charlotte Lehmann-Stiftung in Höhe von 20.000 € an wissenschaftlich tätige Anästhesistinnen, die in der Regel jünger als 40 Jahre sind, für bedeutsame Arbeiten auf dem Gebiet der Anästhesiologie, Intensivmedizin, Schmerztherapie und Notfallmedizin.
- Der Bedeutung des Preises entsprechend soll die Persönlichkeit der Preisträgerin geehrt und der Einsatz für die anästhesiologische Forschung gewürdigt werden. Für den Forschungspreis können vorzugsweise Arbeiten, die auf mehrjähriger Beschäftigung mit einem umschriebenen Forschungsgebiet beruhen und in hochrangigen internationalen Fachzeitschriften veröffentlicht oder zur Veröffentlichung angenommen wurden, sowie kumulative Habilitationsschriften eingereicht werden.
- Bei der Bewertung sind zu berücksichtigen:
a. Originalität der Arbeit
b. methodischer Ansatz und Realisierung
c. Bedeutung der Arbeit für die Patientenversorgung oder die Grundlagenforschung.
- Bewerbungen sind online über die in der Ausschreibung genannten Web-Plattform jeweils bis zum festgesetzten Termin bei der Geschäftsstelle der Charlotte Lehmann-Stiftung einzureichen. Maßgeblich ist das Datum, an dem die Bewerbung hochgeladen wurde. Parallel dazu ist die Geschäftsstelle der Stiftung per E-Mail darüber zu informieren, dass eine Bewerbung eingereicht wurde.
Postadresse: Neuwieder Straße 9, D-90411 Nürnberg
E-Mail-Adresse:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Sollten Bewerbungen in demselben Jahr später eingereicht werden, sind diese in das Auswahlverfahren des Folgejahres einzubeziehen.
In einem Begleitschreiben ist mitzuteilen, ob und ggf. wo die Arbeit erstmals veröffentlicht wurde. Es ist außerdem die Erklärung abzugeben, dass die Arbeit gleichzeitig für keinen anderen Preis eingereicht worden ist und bisher noch keinen Preis erhalten hat.
Weiterhin ist ein Motivationsschreiben mit aussagekräftigem Lebenslauf unter Angabe bisheriger Publikationen beizufügen.
- Der Preis soll in der Regel höchstens auf zwei Arbeiten aufgeteilt werden.
- Die Geschäftsstelle der Stiftung leitet die Bewerbungsunterlagen weiter an den Vorstand der Stiftung. Der Vorstand sichtet und prüft die Bewerbungen auf Vollständigkeit. Sodann übersendet er diese zur wissenschaftlichen Begutachtung der/dem Federführenden einer vom Vorstand bestellten Gutachterkommission, die aus drei Mitgliedern besteht. Die/der Federführende wird vom Vorstand bestimmt.
Die Kommission wird für fünf Jahre gewählt, eine Wiederwahl der einzelnen Mitglieder ist möglich.
- Jedes der drei Mitglieder der Gutachterkommission bewertet die eingegangenen Arbeiten nach den unter Nr. 3 bestimmten Kriterien. Bei der Bewertung können bis zu 15 Punkte je Bewerbung vergeben werden, wobei jedem Kriterium nach Nr. 3 jeweils höchstens 5 Punkte zuzuordnen sind.
Das Gutachterergebnis wird mit einer Begründung der/dem Federführenden übersandt.
Erscheint einer/einem GutachterIn eine Arbeit grundsätzlich nicht preiswürdig, teilt sie/er dies der/dem Federführenden mit.
- Ist eine Arbeit zu bewerten, die aus der Klinik eines Mitglieds der Gutachterkommission oder aus seinem unmittelbaren Arbeitsbereich stammt, scheidet dieses Mitglied für die Bewertung aller Arbeiten aus. An seine Stelle tritt ein vom Vorstand benanntes stellvertretendes Mitglied der Gutachterkommission.
- Die/der Federführende wertet die Gutachtervoten aus und übersendet dem Kuratorium das Gesamtvotum einschließlich der Begründungen oder teilt ihm ggf. negative Voten mit.
- Den Preis erhält die Arbeit mit der höchsten Punktzahl. Erreichen zwei Arbeiten die gleiche Punktzahl, wird der Preis zwischen diesen Arbeiten geteilt. Erreichen mehr als zwei Arbeiten die gleiche Punktzahl, entscheidet der Vorstand, zwischen welchen zwei Arbeiten zu teilen ist.
- Kommen zwei der drei Kommissionsmitglieder zu dem Ergebnis, dass keine der Arbeiten preiswürdig ist, wird der Preis in diesem Jahr nicht verliehen.
- Die Entscheidungen der Stiftung über die Preisverleihung sind endgültig; der Rechtsweg wird ausgeschlossen.
- Die Ausschreibung des Preises erfolgt jeweils in der Zeitschrift "Anästhesiologie & Intensivmedizin" für das Folgejahr unter Hinweis auf dieses Statut, den Bewerbungstermin und die Höhe des Preises. Zugleich wird die Ausschreibung auf der Website der Stiftung annonciert.
- Die Preisverleihung findet in einem festlichen Rahmen anlässlich eines anästhesiologischen Jahreskongresses statt und wird von einem Mitglied des Vorstands vorgenommen.