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(Stand: 24.07.2024)

Ausschreibung

Die Stiftung BINZ, Ulm, stellt ein Forschungsstipendium in Höhe von 15.000,- € bereit. Die DGAI fördert damit wissenschaftliche Projekte im Bereich der Notfallmedizin, insbesondere auch an der Schnittstelle zwischen prähospitaler Notfall- und klinischer Akutmedizin. Gefördert werden Projekte in den Bereichen Grundlagenforschung und klinische Forschung. Projekte von interprofessionellen Arbeitsgruppen sind explizit erwünscht.

 

Die antragsstellende Person muss über eine Mitgliedschaft in der DGAI und über erste wissenschaftliche Erfahrungen verfügen. Falls diese weniger als 5 Jahre betragen, muss ein/e erfahrene/r MentorIn an der eigenen Einrichtung involviert werden. Die Qualifikation und Aufgaben sind im Appendix anzugeben. Die einzureichenden Anträge haben sich strikt an das im Appendix vorgegebene Format zu halten und müssen alle geforderten Informationen beinhalten. Unvollständige Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Den Anträgen müssen, falls zutreffend, ein positives Votum der Ethikkommission sowie der exakte Wortlaut der Patienteneinwilligung beiliegen. Der unterschriebene Antrag muss via E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) unter dem Stichwort: „Forschungsstipendium BINZ der DGAI“ in der Geschäftsstelle der DGAI bis zum 31.März eines jeden Jahres eingegangen sein.

 

In einem Ausschreibungsjahr kann sich mit dem gleichen Projekt nur für einen Preis/Stipendium der DGAI beworben werden. Es ist die Erklärung abzugeben, dass die Arbeit für keinen anderen Preis eingereicht worden ist.

 

Die näheren Teilnahmebedingungen ergeben sich aus den Statuten des Forschungsstipendiums BINZ der DGAI, beschlossen durch das Engere Präsidium der DGAI am 09.08.2024.

 

 

Statuten 

(Beschluss des Engeren Präsidiums der DGAI vom 09.08.2024)

 

1. Forschungsstipendium BINZ der DGAI gestiftet von der Stiftung BINZ, Ulm

  • Die Stiftung BINZ, Ulm, stellt ein Forschungsstipendium in Höhe von 15.000,- € bereit. Die DGAI fördert damit wissenschaftliche Projekte im Bereich der Notfallmedizin, insbesondere auch an der Schnittstelle zwischen prähospitaler Notfall- und klinischer Akutmedizin.
  • Gefördert werden Projekte im Bereich Grundlagenforschung und klinische Forschung.
  • Das geplante Forschungsprojekt wird mit 15.000,- € unterstützt. Das Stipendium wird in einem Betrag ausgezahlt, eine Aufteilung in mehrere Raten bleibt vorbehalten.

2. Antragstellung

  • Die antragsstellende Person muss über eine Mitgliedschaft in der DGAI und über erste wissenschaftliche Erfahrungen verfügen.
  • Falls diese weniger als 5 Jahre betragen muss eine erfahrene MentorIn an der eigenen Einrichtung involviert werden. Die Qualifikation und Aufgaben sind im Appendix anzugeben.
  • Die einzureichenden Anträge haben sich strikt an das im Appendix vorgegebene Format zu halten und müssen alle geforderten Informationen beinhalten. Unvollständige Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
  • Den Anträgen müssen, falls erforderlich, ein positives Votum der Ethikkommission sowie der exakte Wortlaut der Patienteneinwilligung beiliegen.
  • Der unterschriebene Antrag muss via E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) unter dem Stichwort: „Forschungsstipendium BINZ der DGAI“ in der Geschäftsstelle der DGAI bis zum 31.03. eines jeden Jahres eingegangen sein.
  • Ändert sich der Status der antragsstellenden Person, so ist dies der DGAI umgehend in schriftlicher Form mitzuteilen. Änderungen im Status können zu einer Überprüfung der Projektförderung führen.
  • In einem Ausschreibungsjahr kann sich mit

 

3. Auswahlverfahren

3.1 Für die Bewertung der eingereichten Anträge benennt das Engere Präsidium der DGAI im Einvernehmen mit dem Vorstand der Stiftung BINZ jeweils für die Laufzeit von 3 Jahren ein Wissenschaftliches Komitee sowie die / den Vorsitzende (n). Es besteht aus 3 Personen sowie jeweils einer vertretenden Person. Derzeit sind dies:

PD Dr. Björn Hossfeld, Ulm
Prof. Dr. Claus-Martin Muth, Ulm
Frau Dr. Camilla Metelmann, Greifswald

 

Stellvertretung:

Prof. Dr. Bettina Jungwirth, Ulm
Prof. Dr. Martina Nowak-Machen, Ingolstadt
Prof. Dr. Alexander Brinkmann, Heidenheim                                           

Steht ein Antrag einer antragstellenden Person aus der Einrichtung eines Komiteemitgliedes zur Wahl, erklärt das betroffene Komiteemitglied bei der Bewertung seine Befangenheit, scheidet für die Bewertung aller Arbeiten aus und wird durch die Stellvertretung ersetzt.

 

3.2 Das Wissenschaftliche Komitee bewertet die eingegangenen Anträge. Bei der Bewertung
sind zu berücksichtigen:

  • Originalität des Projekts,
  • methodischer Ansatz und Realisierungsaussichten,
  • Bedeutung des Projekts für die no􀆞allmedizinische Versorgung.

Jedes der drei Mitglieder der Kommission bewertet die Anträge und übersendet sie mit einer Begutachtung, aus der die für die Bewertung maßgeblichen Gesichtspunkte hervorgehen, dem Vorsitz. Jedes Mitglied kann bei der Bewertung bis zu 15 Punkte vergeben, wobei alle Punkte auf eine Arbeit konzentriert oder auf zwei ausgewählte Arbeiten verteilt werden können.

 

Erscheint einem Mitglied der Entscheidungskommission keine Arbeit preiswürdig, so teilt es dies dem Vorsitz mit. Ist eine Arbeit zu bewerten, die von einem Mitglied der Kommission oder aus seinem unmittelbaren Arbeitsbereich stammt, so scheidet dieses Mitglied für die Bewertung aller Arbeiten aus; an seine Stelle tritt eine Stellvertretung. Der Vorsitz übersendet der Geschäftsstelle die ausgewählten Arbeiten und ihre Bewertung oder teilt das negative Ergebnis des Auswahlverfahrens mit.

 

Erreichen mehr als zwei Arbeiten die gleiche höchste Punktzahl, so entscheidet der Vorsitz, zwischen welchen zwei Arbeiten der Preis zu teilen ist. Kommen zwei der drei Kommissionsmitglieder zu dem Ergebnis, dass keine der Arbeiten preiswürdig ist, so wird der Preis in diesem Jahr nicht verliehen. Die für dieses Jahr verfügbaren Mittel werden auf die nächsten Jahre übertragen.


Die Entscheidungen der DGAI über die Preisverleihung sind abschließend; der Rechtsweg wird ausgeschlossen. PreisträgerInnen sind grundsätzlich von einer weiteren Bewerbung für diesen Preis ausgeschlossen.

 

4. Preisvergabe

Die/der PräsidentIn der DGAI und ein Vorstandsmitglied der Stiftung BINZ übergeben auf dem Jahreskongress der DGAI das Stipendium.

 

5. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Anlage: APPENDIX   pdf Appendix BINZ Forschungspreis der DGAI (159 KB)