Ausschreibung
Stand: 23. Juli 2024
Die DGAI fördert mit dem von der Förderstiftung Dierichs, Mettmann gestifteten Forschungsstipendium in Höhe von bis zu 50.000,- € wissenschaftliche Projekte im Bereich der Weiterentwicklung von Anästhesieverfahren und Anästhetika zur Verbesserung der Patientensicherheit in der Anästhesie.
Gefördert werden Projekte in den Bereichen Grundlagenforschung und klinische Forschung.
Die antragsstellende Person muss über eine Mitgliedschaft in der DGAI und über erste wissenschaftliche Erfahrungen verfügen. Falls diese weniger als 5 Jahre betragen, muss ein/e erfahrene/r MentorIn an der eigenen Einrichtung involviert werden. Die Qualifikation und Aufgaben sind im Appendix anzugeben. Die einzureichenden Anträge haben sich strikt an das im Appendix vorgegebene Format zu halten und müssen alle geforderten Informationen beinhalten. Unvollständige Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Den Anträgen müssen, falls zutreffend, ein positives Votum der Ethikkommission sowie der exakte Wortlaut der Patienteneinwilligung beiliegen. Der unterschriebene Antrag muss via E-Mail (
Die Auswahl erfolgt in zwei Schritten: Zunächst beurteilt das Wissenschaftliche Komitee alle eingegangenen Anträge. Danach müssen die AntragstellerInnen der am besten bewerteten Anträge das jeweilige Projekt in einem kompetitiven Vortragswettbewerb im Rahmen des Jahreskongresses der DGAI präsentieren. Eine Vertretung ist ausgeschlossen. Auf der Grundlage der Qualität des Antrags und dessen Präsentation wird dann die/der EmpfängerIn des Stipendiums ausgewählt.
Ändert sich der Status der antragstellenden Person, so ist dies der DGAI umgehend in schriftlicher Form mitzuteilen. Änderungen im Status können zu einer Überprüfung der Projektförderung führen. In einem Ausschreibungsjahr kann sich mit dem gleichen Projekt nur für einen Preis/Stipendium der DGAI beworben werden. Es ist die Erklärung abzugeben, dass die Arbeit für keinen anderen Preis eingereicht worden ist.
pdf Förderstiftung Dierichs Appendix 09 05 2022 (105 KB)
Statuten
(Beschluss des Engeren Präsidiums der DGAI vom 15.11.2021)
1. Forschungsstipendium Dierichs der DGAI gestiftet von der Förderstiftung Dierichs
- Die DGAI fördert mit dem von der Förderstiftung Dierichs, Mettmann gestifteten Forschungsstipendium in Höhe von bis zu 50.000,- € wissenschaftliche Projekte im Bereich der Weiterentwicklung von Anästhesieverfahren und Anästhetika zur Verbesserung der Patientensicherheit in der Anästhesie.
- Gefördert werden Projekte im Bereich Grundlagenforschung und klinische Forschung.
- Das geplante Forschungsprojekt wird mit bis zu 50.000,- € unterstützt. Das Stipendium wird in einem Betrag ausgezahlt, eine Aufteilung in mehrere Raten bleibt vorbehalten.
2. Antragstellung
- Die antragsstellende Person muss über eine Mitgliedschaft in der DGAI und über erste wissenschaftliche Erfahrungen verfügen.
- Falls diese weniger als 5 Jahre betragen muss eine erfahrene MentorIn an der eigenen Einrichtung involviert werden. Die Qualifikation und Aufgaben sind im Appendix anzugeben.
- Die einzureichenden Anträge haben sich strikt an das im Appendix vorgegebene Format zu halten und müssen alle geforderten Informationen beinhalten. Unvollständige Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
- Den Anträgen müssen, falls erforderlich, ein positives Votum der Ethikkommission sowie der exakte Wortlaut der Patienteneinwilligung beiliegen.
- Der unterschriebene Antrag muss via E-Mail (
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. ) unter dem Stichwort: „Forschungsstipendium Dierichs der DGAI“ in der Geschäftsstelle der DGAI bis zum 15.05. eingegangen sein. - Ändert sich der Status der antragsstellenden Person, so ist dies der DGAI umgehend in schriftlicher Form mitzuteilen. Änderungen im Status können zu einer Überprüfung der Projektförderung führen.
- In einem Ausschreibungsjahr kann sich mit dem gleichen Projekt nur für einen Preis/Stipendium der DGAI beworben werden.
3. Auswahlverfahren
3.1 Für die Bewertung der eingereichten Anträge benennt das Engere Präsidium der DGAI im Einvernehmen mit dem Vorstand der Förderstiftung Dierichs für die Laufzeit von 3 Jahren ein Wissenschaftliches Komitee sowie seine Vorsitzenden. Es besteht aus mind. 5 Personen sowie jeweils einer vertretenden Person.
3.2 Das Wissenschaftliche Komitee wählt aus den eingegangenen Anträgen bis zu 6 aus, die durch die jeweiligen AntragstellerInnen im Rahmen eines Kurzvortrages bei einer der Tagungen der DGAI präsentiert werden müssen pdf (Begutachtungskriterien Stufe 1 PDF) (7 KB) .
Eine Vertretung ist ausgeschlossen. Das Wissenschaftliche Komitee stellt in dieser Sitzung den Vorsitz. Es soll dabei darauf geachtet werden, dass das Wissenschaftliche Komitee und die antragsstellenden Personen nicht aus der gleichen Klinik stammen. Steht eine antragstellende Person aus der Einrichtung eines Komiteemitgliedes zur Wahl, erklärt das betroffene Komiteemitglied bei der Bewertung seine Befangenheit, scheidet für die Bewertung aller Arbeiten aus und wird durch die Stellvertretung ersetzt.
3.3 Die/der EmpfängerIn des Forschungsstipendiums Dierichs der DGAI wird unmittelbar im Anschluss an die Sitzung aus dem Kreis der Vortragenden durch das Wissenschaftliche Komitee bestimmt. Bei der Auswahl wird neben der vorgetragenen Präsentation und dem Projektantrag auch die bisherige wissenschaftliche Leistung mitbewertet. Es sollten – sofern vorhanden – drei ausgewählte Publikationen mit eingereicht werden.
3.4 Das Wissenschaftliche Komitee entscheidet mit einfacher Mehrheit über die Vergabe des Stipendiums. Über die Projekte wird einzeln abgestimmt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden.
4. Preisvergabe
Die/der PräsidentIn der DGAI und ein/e RepräsentantIn der Förderstiftung Dierichs übergeben auf dem Jahreskongress der DGAI das Stipendium.
5. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.