Ausschreibung
Stand: September 2023
Statuten
(Beschluss des Präsidiums der DGAI vom 10.10.2018/ Änderung der Statuten gemäß Sitzung des Präsidiums der DGAI vom 25.01.2021)
Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) verleiht jährlich den von der Firma Narcotrend-Gruppe, Hannover, gestiftete Rudolf-Frey-Preis für Notfallmedizin in Höhe der ihr dafür zur Verfügung gestellten Mittel an Mitglieder der Gesellschaft für bedeutsame Arbeiten auf dem Gebiet der Anästhesiologie, Intensiv- und Notfallmedizin. Der Bedeutung des Preises entsprechend, der die Persönlichkeit der Preisträgerin/des Preisträgers ehren und ihren Einsatz für die anästhesiologische Forschung würdigen soll, verdienen Arbeiten den Vorzug, die auf mehrjähriger Beschäftigung mit einem umschriebenen Forschungsgebiet beruhen.
Bei der Bewertung sind zu berücksichtigen:
a. Originalität der Arbeit,
b. methodischer Ansatz und Realisierung,
c. Bedeutung der Arbeit für die Klinik.
An der Auswahl nehmen nicht veröffentlichte sowie in dem der Preisverleihung vorhergehenden Jahr veröffentlichte Arbeiten sowie kumulative Habilitationsschriften teil, die bis zu dem in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Termin bei der Geschäftsstelle der DGAI elektronisch eingereicht werden. Dabei ist mitzuteilen, ob und gegebenenfalls wo die Arbeit erstmals veröffentlicht wurde. Es ist außerdem die Erklärung abzugeben, daß die Arbeit keinen anderen Preis erhalten hat.
Der Preis soll in der Regel auf höchstens zwei Arbeiten aufgeteilt werden. Das Präsidium der DGAI setzt eine Kommission mit drei Mitgliedern ein und bestimmt den Vorsitz, dem über die Geschäftsstelle der DGAI die eingereichten Arbeiten übersendet werden. Jedes der drei Mitglieder der Kommission bewertet diese Arbeiten und übersendet sie mit einer Begutachtung aus der die für die Bewertung maßgeblichen Gesichtspunkte hervorgehen, dem Vorsitz. Jedes Mitglied kann bei der Bewertung bis zu 15 Punkte vergeben, wobei alle Punkte auf eine Arbeit konzentriert oder auf zwei ausgewählte Arbeiten verteilt werden können. Erscheint einem Mitglied der Entscheidungskommission keine Arbeit preiswürdig, so teilt es dies dem Vorsitz mit. Ist eine Arbeit zu bewerten, die von einem Mitglied der Kommission oder aus seinem unmittelbaren Arbeitsbereich stammt, so scheidet dieses Mitglied für die Bewertung aller Arbeiten aus; an seine Stelle tritt eine Stellvertretung. Der Vorsitz übersendet der Geschäftsstelle die ausgewählten Arbeiten und ihre Bewertung oder teilt das negative Ergebnis des Auswahlverfahrens mit. Den Preis erhält die Arbeit mit der höchsten Punktzahl. Erreichen zwei Arbeiten die gleiche Punktzahl, so wird der Preis zwischen diesen Arbeiten hälftig geteilt. Erreichen mehr als zwei Arbeiten die gleiche höchste Punktzahl, so entscheidet der Vorsitz zwischen welchen zwei Arbeiten der Preis zu teilen ist. Kommen zwei der drei Kommissionsmitglieder zu dem Ergebnis, dass keine der Arbeiten preiswürdig ist, so wird der Preis in diesem Jahr nicht verliehen. Die für dieses Jahr verfügbaren Mittel werden auf die nächsten Jahre übertragen. Die Entscheidungen der DGAI über die Preisverleihung sind abschließend; der Rechtsweg wird ausgeschlossen. PreisträgerInnen sind grundsätzlich von einer weiteren Bewerbung für diesen Preis ausgeschlossen. Die/der PräsidentIn der DGAI gibt jährlich in den Zeitschriften "Anästhesiologie & Intensivmedizin", "Die Anaesthesiologie" sowie "Anästhesiologie - Intensivmedizin - Notfallmedizin - Schmerztherapie" unter Hinweis auf diese Statuten den Bewerbungstermin und die Höhe des Preises bekannt. Zwischen Bekanntgabe und Einsendeschluss soll eine Frist von mindestens drei Monaten liegen.