Ausschreibung
Stand: September 2023
Der von der Firma Drägerwerk AG & Co. KGaA, Lübeck, gestiftete Heinrich-Dräger-Preis für Intensivmedizin in Höhe von insgesamt 2.500,- € für herausragende Arbeiten und Projekte auf dem Gebiet der Intensivmedizin steht auch zur Preisvergabe im Jahre 2025 zur Verfügung.
Um den Preis können sich alle Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin bewerben. Die näheren Teilnahmebedingungen ergeben sich aus den Statuten für die Vergabe des Heinrich-Dräger-Preises für Intensivmedizin (Anästh. Intensivmed.12/2004, 748). Berücksichtigt werden Arbeiten, die bis zum 01. April 2025 auf elektronischem Wege eingegangen sind. Dabei ist in einem Begleitschreiben mitzuteilen, ob und gegebenenfalls wo die Arbeit erstmals veröffentlicht wurde. Es ist außerdem die Erklärung abzugeben, dass die Arbeit für keinen anderen Preis eingereicht worden ist.
Statuten
Stand 30. Mai 2007
- Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) verleiht anlässlich ihres jährlich stattfindenden Kongresses den von der Drägerwerk AG & Co. KGaA, Lübeck gestifteten
Heinrich-Dräger-Preis für Intensivmedizin
in Höhe von 2.500,- € an Mitglieder der DGAI für bedeutsame wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet der Intensivmedizin.
- Der Preis wird für Arbeiten in deutscher oder englischer Sprache verliehen, die erstmals in dem der Preisverleihung vorhergegangenen Jahr in in- oder ausländischen wissenschaftlichen Fachzeitschriften publiziert oder von einer dieser Zeitschriften zur Publikation angenommen wurden.
Berücksichtigt werden Arbeiten, die von den AutorInnen bis zum genannten Termin elektronisch über die Geschäftsstelle der DGAI eingereicht wurden.
Ausgeschlossen von der Preisverleihung sind Arbeiten, die bereits einen anderen Preis erhalten haben. Eine entsprechende Erklärung ist bei der Einreichung der Arbeiten abzugeben.
- Die Preiskommission besteht aus drei Mitgliedern sowie zwei stellvertretenden Mitgliedern, die vom Präsidium der DGAI auf jeweils fünf Jahre gewählt werden. Das Präsidium bestimmt den Vorsitzenden.
Bei Arbeiten von MitarbeiterInnen ihrer eigenen Institute/ Kliniken sind die Mitglieder der Preiskommission von der Abstimmung über die Preisverleihung ausgeschlossen. Hier tritt die Stellvertretung in Kraft.
- Die Preiskommission entscheidet über die Preisverleihung abschließend; der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Preiskommission kann den Preis auf höchstens zwei Arbeiten aufteilen. Erscheint der Preiskommission keine der eingereichten oder von den Mitgliedern der Preiskommission ausgewählten Arbeiten preiswürdig, so wird der Preis nicht verliehen; die Mittel werden auf das nächste Jahr übertragen.