Ausschreibung
Stand: September 2023
Der von der Firma Narcotrend-Gruppe, Hannover, gestiftete Deutsche Reanimationspreis in Höhe von insgesamt 2.500,- € für herausragende Arbeiten auf dem Gebiet der Reanimatologie steht auch zur Preisvergabe im Jahre 2025 zur Verfügung.
Um den Preis können sich sowohl Einzelpersonen als auch Arbeitsgruppen bewerben mit in deutscher Sprache verfassten Beiträgen. Die näheren Teilnahmebedingungen ergeben sich aus den Statuten des Deutschen Reanimations-Preises. Berücksichtigt werden Arbeiten, die bis zum 01. April 2025 auf elektronischem Wege eingegangen sind. Dabei ist in einem Begleitschreiben mitzuteilen, ob und gegebenenfalls wo die Arbeit erstmals veröffentlicht wurde. Es ist außerdem die Erklärung abzugeben, dass die Arbeit für keinen anderen Preis eingereicht worden ist.
Statuten des Deutschen Reanimationspreises
(Fassung aufgrund des Beschlusses des Erweiterten Präsidiums der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin am 08.05.2019)
Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) verleiht jährlich den von der Firma Narcotrend-Gruppe, Hannover, gestifteten Deutschen Reanimationspreis in Höhe der ihr dafür zur Verfügung gestellten Mittel an Mitglieder der Gesellschaft für bedeutsame Arbeiten auf dem Gebiet der Reanimatologie.
Der Bedeutung des Preises entsprechend, der die Persönlichkeit der PreisträgerInnen ehren und ihren Einsatz für die Forschung im Bereich der Reanimatologie würdigen soll, verdienen Arbeiten und Projekte den Vorzug, die auf mehrjähriger Beschäftigung mit einem umschriebenen Forschungsgebiet beruhen.
Bei der Bewertung sind zu berücksichtigen:
a. Originalität der Arbeit,
b. methodischer Ansatz und Realisierung,
c. Bedeutung der Arbeit für die Praxis
An der Auswahl nehmen nicht veröffentlichte sowie in dem der Preisverleihung vorhergehenden Jahr veröffentlichte Arbeiten, kumulative Habilitationsschriften und
Projektskizzen teil, die bis zu dem in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Termin bei der Geschäftsstelle der DGAI elektronisch eingereicht werden. Dabei ist mitzuteilen, ob und gegebenenfalls wo die Arbeit erstmals veröffentlicht wurde. Es ist außerdem die Erklärung abzugeben, dass die Arbeit keinen anderen Preis erhalten hat.
Der Preis ist ausgerichtet auf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht habilitierte Mitglieder der Gesellschaft und kann pro Person nur einmal verliehen werden.
Das Präsidium der DGAI setzt eine Kommission mit drei Mitgliedern ein und bestimmt den Vorsitz, dem über die Geschäftsstelle der DGAI die eingereichten Arbeiten übersendet werden.
Jedes der drei Mitglieder der Kommission bewertet diese Arbeiten und übersendet sie mit einer Begutachtung, aus der die für die Bewertung maßgeblichen Gesichtspunkte hervorgehen, dem Vorsitz.
Jedes Mitglied kann bei der Bewertung bis zu 15 Punkte vergeben, wobei alle Punkte auf eine Arbeit konzentriert oder auf zwei ausgewählte Arbeiten verteilt werden können.
Erscheint einem Mitglied der Entscheidungskommission keine Arbeit preiswürdig, so teilt es dies dem Vorsitz mit. Ist eine Arbeit zu bewerten, die von einem Mitglied der Kommission oder aus seinem unmittelbaren Arbeitsbereich stammt, so scheidet dieses Mitglied für die Bewertung aller Arbeiten aus; an seine Stelle tritt eine Stellvertretung.
Der Vorsitz übersendet der Geschäftsstelle die ausgewählten Arbeiten und ihre Bewertung oder teilt das negative Ergebnis des Auswahlverfahrens mit.
Den Preis erhält die Arbeit mit der höchsten Punktzahl. Erreichen zwei Arbeiten die gleiche Punktzahl, so wird der Preis zwischen diesen Arbeiten hälftig geteilt.
Erreichen mehr als zwei Arbeiten die gleiche höchste Punktzahl, so entscheidet der Vorsitz, zwischen welchen zwei Arbeiten der Preis zu teilen ist. Kommen zwei der drei Kommissionsmitglieder zu dem Ergebnis, dass keine der Arbeiten preiswürdig ist, so wird der Preis in diesem Jahr nicht verliehen. Die für dieses Jahr verfügbaren Mittel werden auf die nächsten Jahre übertragen.
Die Entscheidungen der DGAI über die Preisverleihung sind abschließend; der Rechtsweg wird ausgeschlossen. PreisträgerInnen sind grundsätzlich von einer weiteren Bewerbung für diesen Preis ausgeschlossen.
Die/der PräsidentIn der DGAI gibt jährlich in den Zeitschriften "Anästhesiologie & Intensivmedizin", "Die Anaesthesiologie" sowie "Anästhesiologie - Intensivmedizin - Notfallmedizin - Schmerztherapie" unter Hinweis auf diese Statuten den
Bewerbungstermin und die Höhe des Preises bekannt. Zwischen Bekanntgabe und Einsendeschluss soll eine Frist von mindestens drei Monaten liegen.