Die 37. Wissenschaftlichen Arbeitstage der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) werden vom 14. - 15. März 2025 in den Residenzgaststätten B. Neumann in Würzburg, mit freundlicher Unterstützung der Fresenius-Stiftung, veranstaltet. Nach Maßgabe der Statuten* der Wissenschaftlichen Arbeitstage werden hiermit Interessierte eingeladen, ihre Teilnahme durch elektronische Einsendung eines Abstracts an www.wat-wuerzburg.de anzumelden. Die angenommenen Arbeiten nehmen an dem Auswahlverfahren für das DGAI-Forschungsstipendium der Fresenius-Stiftung teil. BewerberInnen um das Forschungsstipendium bitten wir, entsprechend den Vorgaben auf der u. g. Internetseite nach Annahme des Abstracts die weiteren erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Flyer Abstact-Einreichung
2025 wird das DGAI-Forschungsstipendium der Fresenius-Stiftung für eine hervorragende Forschungsarbeit mit 15.000,- € dotiert. Grundlagenforschung und klinische Forschung sollen gleichermaßen gefördert werden.
Einsendeschluss: 22. Dezember 2024
Nähere Informationen: www.wat-wuerzburg.de
Statuten der Wissenschaftlichen Arbeitstage der DGAI sowie zur Vergabe des DGAI-Forschungsstipendiums der Fresenius-Stiftung
(Beschluss des Erweiterten Präsidiums der DGAI vom 20.11.1991, ergänzt und z.T. geändert am 06.11.1998, 09.03.2001, 10.04.2018, 26.10.2020 und am 21.11.2024)
Präambel
Die Wissenschaftlichen Arbeitstage der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) dienen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf dem Gebiet der Anästhesiologie. Sie verstehen sich als Forum, auf dem junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler über ihre Forschungsergebnisse referieren und diskutieren. Ausgewählte Referentinnen und Referenten sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Forschungsergebnisse einem sachkundigen Kollegenkreis darzustellen.
Das Erweiterte Präsidium der DGAI gibt den Wissenschaftlichen Arbeitstagen folgende Statuten:
§ 1 Vorbereitung der Wissenschaftlichen Arbeitstage (WAT)
1. Die hier wiedergegebenen Statuten werden in der Zeitschrift "Anästhesiologie & Intensivmedizin" und auf den Webseiten der DGAI sowie der Wissenschaftlichen Arbeitstage veröffentlicht. Verbindlich ist dabei die elektronische Version auf den Webseiten der DGAI.
2. Die WAT werden einmal jährlich durchgeführt. Sie werden Vod der/dem Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Komitees vorbereitet und organisiert.
3. Zur Teilnahme an den WAT wird in der Zeitschrift "Anästhesiologie & Intensivmedizin" sowie über weitere geeignete Kommunikationskanäle (z.B. Webseiten der DGAI und der Wissenschaftlichen Arbeitstage) eingeladen.
§ 2 Abstract
1. Vorgaben zum Format des Abstracts sowie Termin und Prozess der elektronischen Abstract-Einreichung werden vorab in den unter §1 genannten Medien veröffentlicht.
2. Im Abstract müssen neben den wissenschaftlichen Daten ggf. Informationen zum Ethikvotum (genehmigende Behörde und Nummer) und zum Tierversuchsantrag (genehmigende Behörde und Nummer) enthalten sein.
3. Grundsätzlich dürfen im Abstract nur Daten enthalten sein, die nicht bereits in Originalarbeiten oder Übersichtsarbeiten zum Zeitpunkt der Einreichung publiziert worden sind.
4. Zusammen mit dem Abstract werden Angaben zur Finanzierung des Projektes und zu Interessenskonflikten aller Autoren eingereicht.
§ 3 Wissenschaftliches Komitee
1. Das Wissenschaftliche Komitee besteht aus einer/einem Vorsitzenden und acht weiteren Lehrstuhlinhaberinnen und Lehrstuhlinhabern des Fachgebietes Anästhesiologie. Die/der Vorsitzende und die Mitglieder des wissenschaftlichen Komitees werden vom Engeren Präsidium der DGAI auf Vorschlag der Deutschen Lehrstuhlinhaberkonferenz "Anästhesiologie" (Ordinarienkonvent) berufen. Das Engere Präsidium der DGAI kann auf Vorschlag des Wissenschaftlichen Komitees bei Bedarf eine weitere Professorin oder einen Professor für das wissenschaftliche Komitee benennen, um das Spektrum wissenschaftlicher Expertise im Komitee zu ergänzen.
2. Die Amtsdauer beträgt 5 Jahre. Die einmalige Wiederwahl der Mitglieder des wissenschaftlichen Komitees ist möglich.
§ 4 Auswahl der Abstracts, Referentinnen/Referenten, Vorsitzende und externe Expertinnen/Experten
1. Das Wissenschaftliche Komitee mit Ausnahme der/des Vorsitzenden bewertet die Abstracts und entscheidet über die Annahme zum Vortrag.
2. Referentinnen und Referenten von ausgewählten Abstracts müssen als nicht-habilitierte Ärztinnen/Ärzte, Naturwissenschaftlerinnen/ Naturwissenschaftler oder Doktorandinnen/Doktoranden einer anästhesiologischen Klinik tätig sein. Jede Referentin/jeder Referent kann nur einen Abstract vortragen.
3. Die/der Vorsitzendedes Wissenschaftlichen Komitees ernennt für die Leitung jeder Sitzung zwei wissenschaftlich ausgewiesene Vorsitzende, die an anästhesiologischen Universitätskliniken tätig sind.
4. Eingeladene Referentinnen/Referenten werden im Anschluss an die WAT in der Zeitschrift "Anästhesiologie & Intensivmedizin" vorgestellt, um die Sichtbarkeit der Referentinnen/der Referenten und der Arbeit zu Unterstützen. Zusätzlich können auf Wunsch der Referentin oder des Referenten angenommene Abstracts in der Zeitschrift "Anästhesiologie & Intensivmedizin" veröffentlicht werden. Die Begutachtung der Abstacts und Freigabe zur Publikation erfolgt durch die Vorsitzenden der jeweiligen Sitzung.
5. Die/der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Komitees benennt zudem für jede Sitzung eine externe Expertin oder einen externen Experten des jeweiligen Forschungsgebietes, die/der nicht an einer anästhesiologischen Universitätsklinik tätig ist. Die externe Expertin oder der externe Experte sollte mindestens eine Arbeitsgruppe leiten und mit ihrer/seiner Expertise die Qualität der wissenschaftlichen Diskussion sichern. Zudem soll durch die Einbindung externer Expertinnen/Experten der Auf- und Ausbau interdisziplinärer standortübergreifender wissenschaftlicher Netzwerke gefördert werden.
§ 5 Bewerbung und Vergabe des DGAI-Forschungsstipendiums der Fresenius-Stiftung
1. Die Fresenius-Stiftung vergibt in jedem Kalenderjahr ein Stipendium von 15.000 €, welches die wissenschaftliche Leistung einer/eines auf den WAT ausgewählte Referentin oder Referenten würdigt und langfristige wissenschaftliche Forschung der Stipendiatin oder des Stipendiaten unterstützt. Es dient als Beitrag für Sachmittel und/oder persönliche Aufwendungen, durch die ihre/seine wissenschaftliche Forschung gefördert wird.
2. Das Preisträgerkomitee besteht aus den Mitgliedern des wissenschaftlichen Komitees der WAT der DGAI. Die/der Vorsitzende des wissenschaftlichen Komitees hat zugleich den Vorsitz des Preisträgerkomitees inne.
3. Um das Stipendium können sich alle eingeladenen Referentinnen/Referenten mit Lebenslauf und drei ihrer wichtigsten als Erst- oder Seniorautor veröffentlichten Originalarbeiten in elektronischer Form bewerben.
4. Das Preisträgerkomitee wählt die Stipendiatin oder den Stipendiaten unmittelbar im Anschluss an die WAT aus dem Kreis der Bewerberinnen/Bewerber aus.
5. Steht ein/e KandidatIn aus der universitären Einrichtung eines Komitee-Mitgliedes zur Wahl, erklärt das betroffene Komitee-Mitglied bei der Bewertung seine Befangenheit, scheidet für die Bewertung aller Arbeiten aus und wird durch eine Stellvertretung ersetzt.
6. Das Preisträgerkomitee entscheidet mit einfacher Mehrheit über die Vergabe des Stipendiums. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden.
7. Die/der Vorsitzende des Preisträgerkomitees und eine Repräsentantin/ein Repräsentant der Fresenius-Stiftung übergeben bei der nächsten Jahrestagung der DGAI die Urkunde und das Stipendium.
§ 6 Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.