Die 37. Wissenschaftlichen Arbeitstage der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) werden vom 14. - 15. März 2025 in den Residenzgaststätten B. Neumann in Würzburg, mit freundlicher Unterstützung der Fresenius-Stiftung, veranstaltet. Nach Maßgabe der Statuten* der Wissenschaftlichen Arbeitstage werden hiermit Interessierte eingeladen, ihre Teilnahme durch elektronische Einsendung eines Abstracts an www.wat-wuerzburg.de anzumelden. Die angenommenen Arbeiten nehmen an dem Auswahlverfahren für das DGAI-Forschungsstipendium der Fresenius-Stiftung teil. BewerberInnen um das Forschungsstipendium bitten wir, entsprechend den Vorgaben auf der u. g. Internetseite nach Annahme des Abstracts die weiteren erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Flyer Abstact-Einreichung
2025 wird das DGAI-Forschungsstipendium der Fresenius-Stiftung für eine hervorragende Forschungsarbeit mit 15.000,- € dotiert. Grundlagenforschung und klinische Forschung sollen gleichermaßen gefördert werden.
Einsendeschluss: 22. Dezember 2024
Nähere Informationen: www.wat-wuerzburg.de
Statuten der Wissenschaftlichen Arbeitstage der DGAI sowie zur Vergabe des DGAI-Forschungsstipendiums der Fresenius-Stiftung
(Beschluss des Erweiterten Präsidiums der DGAI vom 20.11.1991, ergänzt und z.T. geändert am 06.11.1998, 09.03.2001, 10.04.2018 und am 26.10.2020)
Präambel
Die Wissenschaftlichen Arbeitstage der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) dienen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf dem Gebiet der Anästhesiologie. Sie verstehen sich als Forum, auf dem junge Wissenschaftler über ihre Forschungsergebnisse referieren und diskutieren. Ausgewählte Referenten sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Forschungsergebnisse einem sachkundigen Kollegenkreis darzustellen.
Das Erweiterte Präsidium der DGAI gibt den Wissenschaftlichen Arbeitstagen folgende Statuten:
§ 1 Vorbereitung der Wissenschaftlichen Arbeitstage (WAT)
1. Die hier wiedergegebenen Statuten werden in der Zeitschrift "Anästhesiologie & Intensivmedizin" und auf den Webseiten der DGAI sowie der Wissenschaftlichen Arbeitstage veröffentlicht. Verbindlich ist dabei die elektronische Version auf den Webseiten der DGAI.
2. Die WAT werden einmal jährlich durchgeführt. Sie werden vom Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Komitees vorbereitet und organisiert.
3. Zur Teilnahme an den WAT wird in der Zeitschrift "Anästhesiologie & Intensivmedizin" sowie über weitere geeignete Kommunikationskanäle (z.B. Webseiten der DGAI und der Wissenschaftlichen Arbeitstage) eingeladen.
§ 2 Abstract
1. Vorgaben zum Format des Abstracts sowie Termin und Prozess der elektronischen Abstract-Einreichung werden vorab in den unter §1 genannten Medien veröffentlicht.
2. Im Abstract müssen neben den wissenschaftlichen Daten ggf. Informationen zum Ethikvotum (genehmigende Behörde und Nummer) und zum Tierversuchsantrag (genehmigende Behörde und Nummer) enthalten sein.
3. Grundsätzlich dürfen im Abstract nur Daten enthalten sein, die nicht bereits in Originalarbeiten oder Übersichtsarbeiten zum Zeitpunkt der Einreichung publiziert worden sind.
4. Zusammen mit dem Abstract werden eine Zusammenfassung des Projektes (max. 150 Wörter) sowie Angaben zur Finanzierung des Projektes und zu Interessenskonflikten aller Autoren eingereicht.
§ 3 Wissenschaftliches Komitee
1. Das Wissenschaftliche Komitee besteht aus einem Vorsitzenden und acht weiteren Lehrstuhlinhabern des Fachgebietes Anästhesiologie. Der Vorsitzende und die Mitglieder des wissenschaftlichen Komitees werden vom Engeren Präsidium der DGAI auf Vorschlag der Deutschen Lehrstuhlinhaberkonferenz "Anästhesiologie" (Ordinarienkonvent) berufen. Das Engere Präsidium der DGAI kann auf Vorschlag des Wissenschaftlichen Komites bei Bedarf eine weitere Professorin oder einen Professor für das wissenschaftliche Komitee benennen, um das Spektrum wissenschaftlicher Expertise im Komitee zu ergänzen.
2. Die Amtsdauer beträgt 5 Jahre. Die einmalige Wiederwahl der Mitglieder des wissenschaftlichen Komitees ist möglich.
§ 4 Auswahl der Abstracts, Referenten, Vorsitzenden und externe Experten
1. Das Wissenschaftliche Komitee mit Ausnahme des Vorsitzenden bewertet die Abstracts und entscheidet über die Annahme zum Vortrag.
2. Referenten von ausgewählten Abstracts müssen als nicht-habilitierte Ärzte, Naturwissenschaftler oder Doktoranden einer anästhesiologischen Klinik tätig sein. Jeder Referent kann nur einen Abstract vortragen.
3. Eingeladene Referenten werden im Anschluss an die WAT in der Zeitschrift "Anästhesiologie & Intensivmedizin" sowie auf der folgenden Jahrestagung der DGAI (in der Regel der DAC) mit der eingereichten Zusammenfassung ihrer Arbeit vorgestellt, um die Sichtbarkeit des Referenten und der Arbeit zu unterstützen. Zusätzlich können auf Wunsch des Referenten angenommene Abstracts in der Zeitschrift "Anästhesiologie & Intensivmedizin" veröffentlicht werden.
4. Der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Komitees ernennt für die Leitung jeder Sitzung zwei im wissenschaftlichen Fachgebiet ausgewiesene Vorsitzende, die an anästhesiologischen Universitätskliniken tätig sind.
5. Der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Komitees benennt zudem für jede Sitzung einen externen Experten des jeweiligen Forschungsgebietes, der nicht an einer anästhesiologischen Universitätsklinik tätig ist. Der externe Experte sollte Leiter oder Arbeitsgruppenleiter eines wissenschaftlichen Instituts oder einer Klinik sein und mit seiner Expertise die Qualität der wissenschaftlichen Diskussion sichern. Zudem soll durch die Einbindung externer Experten der Auf- und Ausbau interdisziplinärer standortübergreifender wissenschaftlicher Netzwerke gefördert werden.
§ 5 Bewerbung und Vergabe des DGAI-Forschungsstipendiums der Fresenius-Stiftung
1. Die Fresenius-Stiftung wendet in jedem Kalenderjahr einem bei den WAT ausgewählten Referenten ein Stipendium von Euro 15.000 zu. Mit diesem Stipendium soll die wissenschaftliche Leistung gewürdigt und langfristige wissenschaftliche Forschung des Stipendiaten unterstützt werden. Es dient als Beitrag für Sachmittel und/oder persönliche Aufwendungen, durch die seine/ihre wissenschaftliche Forschung gefördert wird.
2. Das Preisträgerkomitee besteht aus den Mitgliedern des wissenschaftlichen Komitees der WAT der DGAI. Der Vorsitzende des wissenschaftlichen Komitees ist zugleich Vorsitzender des Preisträgerkomitees.
3. Um das Fresenius-Stipendium können sich nach Annahme der Abstracts alle eingeladenen Referenten bis zu einer veröffentlichten Frist bewerben. Zur Bewerbung müssen die Bewerber ihren Lebenslauf und zusätzlich drei ihrer wichtigsten als Erst- oder Seniorautor veröffentlichten Originalarbeiten in elektronischer Form einreichen.
4. Das Preisträgerkomitee wählt den Empfänger des Fresenius-Stipendiums unmittelbar im Anschluss an die WAT aus dem Kreis der Bewerber aus.
5. Das Preisträgerkomitee entscheidet mit einfacher Mehrheit über die Vergabe des Stipendiums. Über die Kandidaten wird einzeln abgestimmt. Steht ein Kandidat aus der universitären Einrichtung eines Komitee-Mitgliedes zur Wahl, so enthält sich dieses der Stimme. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
6. Der Vorsitzende des Preisträgerkomitees und ein Repräsentant der Fresenius-Stiftung übergeben bei der nächsten Jahrestagung der DGAI (in der Regel der DAC) die Urkunde und das Stipendium.
§ 6 Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.