Ausschreibung
Stand: September 2023
Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin vergibt auch 2025 einen Preis für eine bedeutsame Dissertation auf dem Gebiet der Anästhesiologie, Intensiv-, Schmerz- oder Notfallmedizin. Die Auszeichnung ist mit 2.500,-€ dotiert.
Um den Preis können sich alle Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. bewerben. Die näheren Teilnahmebedingungen ergeben sich aus den u.a. Statuten des Promotionspreises. Berücksichtigt werden Arbeiten, die bis zum 01. April 2025 auf elektronischem Wege eingegangen sind. Dabei ist in einem Begleitschreiben mitzuteilen, ob und gegebenenfalls wo die Arbeit erstmals veröffentlicht wurde. Es ist außerdem die Erklärung abzugeben, dass die Arbeit für keinen anderen Preis eingereicht worden ist. Die Statuten des Promotionspreises finden Sie unter: Anästh Intensivmed 2015;56:579-580
Statuten
(Beschluss des Erweiterten Präsidiums der DGAI vom 19.11.2014)
- Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) verleiht den Promotionspreis der DGAI jährlich an Mitglieder der Gesellschaft für bedeutsame Arbeiten auf dem Gebiet der Anästhesiologie, Intensiv-, Schmerz- oder Notfallmedizin. Neben der Förderung des akademischen Nachwuchses in der Anästhesiologie möchte die DGAI durch die Preisverleihung auch einen Beitrag zur Förderung der Attraktivität anästhesiologischer Forschung am Wissenschaftsstandort Deutschland leisten.
Bei der Bewertung sind zu berücksichtigen:
a. Originalität der Arbeit,
b. Exzellenz der Arbeit,
c. methodischer Ansatz und Realisierung,
d. Bedeutung der Arbeit für die Anästhesiologie. - Für den Promotionspreis können Dissertationen eingereicht werden, für welche die Promotionsurkunde in dem der Preisverleihung vorhergehenden Jahr ausgestellt worden ist und die bis zu dem in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Termin bei der Geschäftsstelle der DGAI eingereicht werden. In einem Begleitschreiben ist mitzuteilen, ob und gegebenenfalls wo die Arbeit erstmals veröffentlicht wurde. Im Falle einer Veröffentlichung unter Mitarbeit mehrerer AutorInnen ist eine Erklärung beizufügen, aus der hervorgeht, welchen Anteil die/der BewerberIn an der Arbeit hatte.
- Es ist außerdem die Erklärung, dass die Arbeit für keinen anderen Preis eingereicht worden ist, und ein im Internet herunterladbarer Bewerbungsbogen abzugeben.
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Der Preis soll in der Regel auf höchstens zwei BewerberInnen aufgeteilt werden.
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Das Präsidium der DGAI setzt eine Kommission mit drei Mitgliedern und zwei Stellvertretungen ein und bestimmt den Vorsitz, dem über die Geschäftsstelle der DGAI die eingereichten Arbeiten übersendet werden.
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Jedes der drei Mitglieder der Kommission wählt aus den eingereichten Dissertationen bis zu zwei preiswürdige Arbeiten aus, bewertet diese und übersendet sie mit einer Begründung, aus der die für die Bewertung maßgeblichen Kriterien hervorgehen, dem Vorsitz. Jedes Mitglied kann bei der Bewertung der von ihm ausgesuchten Arbeiten bis zu 15 Punkte vergeben, wobei alle Punkte auf eine Arbeit konzentriert oder auf die zwei ausgewählten Arbeiten verteilt werden können. Erscheint einem Mitglied der Entscheidungskommission keine Dissertation preiswürdig, so teilt es dies dem Vorsitz mit. Jedes Mitglied der Kommission gibt eine Erklärung zu Interessenkonflikten ab. Ist eine Arbeit zu bewerten, für die von einem Mitglied ein Interessenkonflikt besteht, so scheidet dieses Mitglied für die Bewertung aller Arbeiten aus; an seine Stelle tritt eine Stellvertretung.
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Der Vorsitz übersendet der Geschäftsstelle die ausgewählten Arbeiten und ihre Bewertung oder teilt das negative Ergebnis des Auswahlverfahrens mit.
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Den Preis erhält die Arbeit mit der höchsten Punktzahl. Erreichen zwei Arbeiten die gleiche Punktzahl, so wird der Preis zwischen diesen Arbeiten hälftig geteilt. Erreichen mehr als zwei Arbeiten die gleiche höchste Punktzahl, so entscheidet der Vorsitz, zwischen welchen zwei Arbeiten der Preis zu teilen ist.
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Kommen zwei der drei Kommissionsmitglieder zu dem Ergebnis, dass keine der Arbeiten preiswürdig ist, so wird der Preis in diesem Jahr nicht verliehen. Die für dieses Jahr verfügbaren Mittel werden auf die nächsten Jahre übertragen.
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Die Entscheidungen der DGAI über die Preisverleihung sind abschließend; der Rechtsweg wird ausgeschlossen.
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Die/der PräsidentIn der DGAI gibt jährlich in den Zeitschriften „Anästhesiologie & Intensivmedizin“, „Die Anaesthesiologie“ sowie „Anästhesiologie – Intensivmedizin – Notfallmedizin – Schmerztherapie“ unter Hinweis auf diese Statuten den Bewerbungstermin und die Höhe des Preises bekannt. Zwischen Bekanntgabe und Einsendeschluss soll eine Frist von drei Monaten liegen.