Ausschreibung
Stand: September 2023
Der vom Georg Thieme Verlag KG, Stuttgart, gestiftete Thieme Teaching Award für herausragende Projekte auf dem Gebiet der Aus-, Fort- und Weiterbildung oder veröffentlichte CME-zertifizierte Übersichtsartikel im Fachgebiet der Anästhesiologie wird auch im Jahr 2025 vergeben. Der Preis ist mit 2.500,- € dotiert.
Bewerben können sich alle Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI). Die näheren Teilnahmebedingungen ergeben sich aus den Statuten für die Vergabe des Thieme Teaching Award. Berücksichtigt werden Arbeiten, die bis zum 01. April 2025 auf elektronischem Wege eingegangen sind. Dabei ist in einem Begleitschreiben mitzuteilen, ob und gegebenenfalls wo die Arbeit erstmals veröffentlicht wurde. Es ist außerdem die Erklärung abzugeben, dass die Arbeit für keinen anderen Preis eingereicht worden ist.
Statuten
Beschluss des Erweiterten Präsidiums der DGAI vom 30.01.2004 sowie Aktualisierung durch das Engere Präsidium der DGAI vom 14.08.2009
- Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) verleiht jährlich den von der Thieme-Verlagsgruppe Stuttgart gestifteten "Thieme Teaching Award" in Höhe der ihr dafür zur Verfügung gestellten Mittel für herausragende Projekte auf dem Gebiet der Aus-, Fort- und Weiterbildung oder veröffentlichte CME-zertifizierte Übersichtsartikel in Anästhesiologie, Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie.
Um den Preis bewerben können sich einzelne Personen oder Arbeitsgruppen.
Die Bewerbung erfolgt auf Vorschlag oder durch Eigeninitiative. Zur Bewerbung eingereicht werden können Vortragsmanuskripte, Vorlesungsunterlagen und/oder sonstige Konzepte für Aus-, Fort- und Weiterbildungsprojekte (Workshops, Seminare, Kurse u.ä.) sowie veröffentlichte CME-Artikel.
Der Bedeutung des Preises entsprechend, der die Persönlichkeit der Preisträgerin/des Preisträgers oder der Preisträgergruppe ehren und seinen/ihren Einsatz für die anästhesiologische Aus-, Fort- und Weiterbildung würdigen soll, verdienen Arbeiten oder Projekte den Vorzug, die auf mehrjähriger Beschäftigung mit einem Fort- und Weiterbildungsthema beruhen.
Besonders berücksichtigt werden sollen Arbeiten bzw. Projekte, die von NachwuchswissenschaftlerInnen eingereicht werden. - An der Auswahl nehmen Artikel oder Projekte teil, die bis zu dem in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Termin der/dem PräsidentenIn der DGAI, elektronisch bei der Geschäftsstelle, eingereicht werden.
Außerdem ist die Erklärung abzugeben, dass der Artikel bzw. das Projekt für keinen anderen Preis der DGAI eingereicht worden ist.
Eingereichte Projekte müssen ausführlich in Bezug auf das zugrunde liegende Konzept, die Durchführung und eine evtl. Evaluierung der Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahme beschrieben werden. - Der Preis soll in der Regel an eine/n PreisträgerIn vergeben werden, kann aber auch auf höchstens zwei Arbeiten bzw. Projekte aufgeteilt werden.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wählt eine Kommission die/den PreisträgerIn aus. - Das Präsidium der DGAI setzt eine Gutachterkommission aus zwei Mitgliedern der BDA/DGAI-Kommission Fortbildung AINSP und der Vertretung der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung im Engeren Präsidium der DGAI ein und bestimmt den Vorsitz. Dieser werden über die Geschäftsstelle der DGAI die eingereichten Arbeiten übersendet.
- Jedes Kommissionsmitglied wählt aus den eingereichten Artikeln bzw. Projekten bis zu zwei preiswürdige Arbeiten/Projekte aus, bewertet sie und übersendet sie mit einer Begründung, aus der die für die Bewertung maßgeblichen Gesichtspunkte hervorgehen, dem Vorsitz. Jedes Mitglied kann bei der Bewertung bis zu 15 Punkte vergeben, wobei alle Punkte auf eine Arbeit/Projekt konzentriert oder auf zwei ausgewählte Arbeiten/Projekte verteilt werden können. Erscheint einem Mitglied der Kommission kein Artikel/kein Projekt preiswürdig, so teilt es dies dem Vorsitz mit. Ist ein Artikel/ein Projekt zu bewerten, die bzw. das von einem Mitglied der Kommission oder aus seinem unmittelbaren Arbeitsbereich stammt, so scheidet dieses Mitglied für die Bewertung aller Arbeiten/Projekte aus; an seine Stelle tritt eine von der Kommission zu benennende Stellvertretung aus den Präsidien der DGAI oder des BDA.
- Bei der Bewertung der Artikel und Projekte sind zu berücksichtigen:
- Originalität und Innovationsgrad
- Methodischer Ansatz und Realisierung
- Bei CME-Artikeln: Vollständigkeit, Verständlichkeit und didaktischer Wert
- Bedeutung und Nachhaltigkeit für Aus-/Fort- und/oder Weiterbildung.
- Den Preis erhält die Arbeit/das Projekt mit der höchsten Punktzahl.
Erreichen zwei BewerberInnen die gleiche Punktzahl, so wird der Preis zwischen diesen Arbeiten/Projekten hälftig geteilt.
Erreichen mehr als zwei Arbeiten/Projekte die gleiche höchste Punktzahl, so entscheidet der Vorsitz, zwischen welchen zwei Arbeiten/Projekten der Preis zu teilen ist. - Kommen zwei der drei Kommissionsmitglieder zu dem Ergebnis, dass keine der Arbeiten/Projekte preiswürdig ist, so wird der Preis in diesem Jahr nicht verliehen.
- Die Entscheidung der DGAI über die Preisverleihung ist abschließend; der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Die/der PräsidentIn der DGAI gibt jährlich in den Zeitschriften
"Anästhesiologie & Intensivmedizin",
"Die Anaesthesiologie" sowie
"AINS Anästhesiologe - Intensivmedizin - Notfallmedizin - Schmerztherapie"
unter Hinweis auf diese Statuten den Bewerbungstermin und die Höhe des Preises bekannt.
Zwischen Bekanntgabe und Einsendeschluss soll eine Frist von drei Monaten liegen.