In einer Stellungnahme an das Bundesgesundheitsministerium hat die DGAI ihre ablehnende Haltung gegenüber dem Entwurf eines Krankenhaustransparenzgesetzes deutlich gemacht.
Dabei zeigten sich DGAI-Präsident Prof. Benedikt Pannen und DGAI-Generalsekretär Prof. Bernhard Zwißler höchst irritiert über die Festlegung und Definition von Leistungsgruppen und Versorgungsleveln, die eigentlich im Rahmen der Krankenhausreform definiert werden und im Gesetzgebungsverfahren dann auch umgesetzt werden sollen.
Mit dem Entwurf zum Krankenhaustransparenzgesetz, an dem nun parallel zur Krankenhausreform gearbeitet wurde, würde die Einführung der Leistungsgruppen einseitig durch das BMG vorweggenommen, so die Kritik der DGAI.
Um dies zu verhindern und widersprüchliche Regelungen zu vermeiden, empfiehlt die DGAI ein Transparenzgesetz erst nach der Krankenhausreform umzusetzen – wenn überhaupt notwendig, denn in die Analyse von Aufwand und Wirkung müssten auch die damit verbundene zusätzliche Bürokratie in den Kliniken und der Nutzen für Bürgerinnen und Bürger einbezogen werden.
Mit ihren Bedenken steht die DGAI nicht allein. Auch die Bundesärztekammer hat in ihrer Stellungnahme eben diese Kritikpunkte am geplanten Gesetzesentwurf geäußert.
Die gesamte Stellungnahme lesen Sie hier: pdf 2023-08-27-Stellungnahme-DGAI-Transparenzgesetz-BMG-FINAL.pdf (533 KB)