
Seit 2004 kann die OPS-Ziffer 8-919 bei Durchführung einer "komplexen Akutschmerztherapie" (Durchführung von rückenmarknahen, peripheren oder patientenkontrollierten Schmerztherapieverfahren mindestens bis zum 1. postoperativen Tag nach Operationen oder Verletzungen) codiert werden. Derzeit führt die Codierung dieser Ziffer allerdings noch nicht zu einer Erlössteigerung - d.h. die Finanzierung jeder Form von anästhesiologischer Schmerztherapie, die über den Aufwachraum hinausgeht, ist im derzeitigen DRG-System nicht abgebildet! Eine solche Schmerztherapie verursacht jedoch hohe Sach- und insbesondere Personalkosten. Publizierte und unpublizierte Analysen schätzen z.B. die Gesamtkosten einer postoperativen epiduralen Schmerztherapie auf 200 bis mehr als 400 Euro pro Patient mit einem Personalkostenanteil von 50-60%. Welche erheblichen Summen dies für eine Anästhesieabteilung bedeutet, kann jede Abteilung leicht nachvollziehen.
Was ist "komplexe Akutschmerztherapie"?
Dieser Kode umfaßt die Einleitung, Durchführung und Überwachung einer speziellen Schmerztherapie oder Symptomkontrolle bei Patienten mit schweren akuten Schmerzzuständen nach Operationen oder Unfällen (ab 2006 auch bei akuten Tumorschmerzen)
- mit einem der unter 8-910 bis 8-911 genannten Verfahren (epiduraler bzw. spinaler Katheter)
- mit sonstigen kontinuierlichen Regionalanästhesieverfahren (z. B. Plexuskatheter)
- mit parenteraler Patienten-Kontrollierter Analgesie (PCA) 1
durch spezielle Einrichtungen (z.B. Akutschmerzdienst) mit mindestens zweimaliger Visite pro Tag. Die Anwendung dieses Kodes erfordert die Dokumentation von mindestens drei Aspekten der Effektivität der Therapie (Analgesie, Symptomintensität, Symptomkontrolle, Ermöglichung aktiver Therapie). Der Kode ist nicht anwendbar bei Schmerztherapie nur am Operationstag.
Der Wortlaut kann unter http://www.dimdi.de/static/de/klassi/prozeduren/ops301/opshtml2005/fr-ops.htm eingesehen werden.
Die Codierung der 8-919 ist jedoch - aus Unkenntnis oder wegen der derzeit fehlenden Kostenrelevanz - bisher weitgehend unterblieben. Diese Codierung und die gleichzeitige Kalkulation der Mehrkosten in den sog. "Kalkulationshäusern" ist jedoch die unbedingte Voraussetzung dafür, dass jemals eine Vergütung im DRG-System erfolgt.
Auf Grund der positiven Erfahrungen mit der Ziffer 8-918 (multimodale Schmerztherapie) - hier konnte durch eine konsequente Codierung und entsprechendes Engagement vor allem der Ad-hoc-Kommission "DRG" eine Vergütung erreicht werden - halten wir es für dringend erforderlich, ein solches Projekt auch für die Prozedur "komplexe Akutschmerztherapie" durchzuführen.
Andernfalls ist eine adäquate Finanzierung der Akutschmerztherapie und entsprechende Versorgung der Patienten ernstlich gefährdet.
Daher haben die DGSS (Adhoc-Kommission DRG und AK Akutschmerz), die DGAI und der BDA (Forum Qualitätsmanagement und Ökonomie und AK Schmerz) im Juni 2005 gemeinsam eine Aktion "OPS 8-919" gestartet, die auch von der DIVS unterstützt wird.
Da für eine Kostenkalkulation durch das InEK ausschließlich die Daten der sog. Kalkulationshäuser maßgeblich sind, haben wir am 24.6. alle Anästhesieabteilungen der DRG-"Kostenkalkulationshäuser" angeschrieben und sie dringend gebeten, sich an den unten beschriebenen Erfassungsmaßnahmen zu beteiligen.
Codierung
In den Kalkulationshäusern ist es unbedingt erforderlich, allen Patienten des Jahres 2005, bei denen eine komplexe Akutschmerztherapie entsprechend obiger Kriterien durchgeführt wurde und wird, die zugehörige OPS 8-919 zuzuordnen. Was heißt das konkret? Die OPS muss ggf. auch rückwirkend für das 1. HJ 2005 codiert werden, z.B. indem eine Liste der Patienten, die in diesem Jahr die entsprechende Prozedur (PDK, PCA etc.) erhielten, an das Med. Controlling weiter geleitet wird.
Die Tatsache, dass ein Patient eine komplexe Akutschmerztherapie analog zu 8-919 erhielt, ist in der Regel nur dem Anästhesisten bekannt.
Ferner sollte - falls noch nicht geschehen - dafür gesorgt werden, dass in Zukunft die 8-919 in Ihrem Krankenhausinformationssystem verschlüsselt werden kann.
Auch die Nicht-Kalkulationshäuser sollten angesichts der späteren eventuellen Kostenrelevanz unbedingt dafür sorgen, dass die entsprechende OPS codiert werden kann.
Kostenkalkulation und Datenzusammenführung
Bei einer repräsentativen Stichprobe von Patienten sollten die Kosten für die OPS 8-919 berechnet werden. Diese kann auf Wunsch gerne zugeschickt bzw. herunter geladen werden. (siehe Link "OPS-8-919 Erfassungsmaske (Excel)"
Es empfiehlt sich, die Kosten bereits jetzt für die drei Gruppen rückenmarknahe Katheterverfahren (8-919.1), periphere Katheterverfahren (8-919.2) und PCA (8-919.3) getrennt zu errechnen, da es nicht ausgeschlossen ist, dass das InEK dieser Unterteilung in Zukunft zustimmt. Zusätzlich empfehlen wir, auch die Kosten für die geburtshilfliche Epiduralanalgesie (schmerzarme Geburt) bereits jetzt zu errechnen. In der derzeitigen InEK-Logik muss jedoch ein (gemittelter und nach Anteil der jeweiligen Verfahren gewichteter) Kostenwert (ohne geburtshilfliche Verfahren) am Ende der Kalkulation stehen. Entsprechende Formeln wurden von uns in der Erfassungsmaske bereits vorgegeben.
Antrag InEK
pdf
Komplexe Akutschmerztherapie Newsletter 1 -17.07.2005 (PDF)
(23 KB)
pdf
Komplexe Akutschmerztherapie Newsletter 2 -17.11.2005 (PDF)
(18 KB)
pdf
Komplexe Akutschmerztherapie FAQ (PDF)
(12 KB)
Damit das InEK überhaupt eine "Probekalkulation" der Daten vornimmt, muss ein möglichst plausibler und auf realistischen Daten bestehender Antrag an das InEK gestellt werden.
Dieser soll voraussichtlich im Herbst 2005 von der Adhoc-Kommission DRG der DGSS formuliert werden.
Zur Vorbereitung des Antrags benötigen wir ebenfalls die Daten des Med. Controllings aus einem Teil der Kalkulationshäuser, aber auch aus anderen Häusern, die bereits "freiwillig" codieren, dass heißt, eine Aufstellung der Häufigkeit der Codierung der 8-919 und die dazu gehörigen DRG-Daten (Standarddatensatz nach §21 KHEntgeltGesetz).
Bitte verfolgen Sie Neuigkeiten und Hinweise über die Probekalkulation der Daten über diese Webseite. Regelmäßig werden Newsletter an die kooperierenden Kliniken verschickt, die Sie ebenfalls hier herunter laden können. Ebenso können Sie FAQ einsehen. Bitte schicken Sie uns eventuelle Fragen als e-mail ebenfalls an die unten angegebene Adresse, telefonische Rückfragen nur in dringenden Fällen. Somit können wir den wahrscheinlich enormen Aufwand einigermaßen bewältigen.
Für die Kommissionen der DGSS und DGAI
PD Dr. Winfried Meißner
Weitere Informationen: Klinik für Anästhesiologie und Intensivtherapie der FSU Jena, 07740 Jena Anfragen über E-Mail: Tel. 03641 9323353 (bitte nur in dringenden Fällen) |
CIRS-AINS Ambulant - Für unsere vertragsärztlich tätigen Anästhesisten!
Was ist CIRSmedical Anästhesiologie (CIRS-AINS)?
CIRS-AINS ist das bundesweite, internetbasierte Berichts- und Lernsystem der Anästhesiologie (Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie) von BDA/DGAI und dem Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin. Als ein wichtiger Baustein des Qualitäts- und Risikomanagements dient es der anonymen Erfassung, Analyse und Verbreitung von sicherheitsrelevanten Ereignissen in Klinik und Praxis mit dem Ziel die Patientensicherheit aktiv und nachhaltig zu erhöhen. Dazu gehört neben der Sammlung, Auswertung und Weitergabe von Informationen über Ereignisse, Zwischenfälle und Komplikationen mit und ohne Patientenschaden auch die Verbreitung von besonders guten Lösungen, Tipps und bewährten Maßnahmen. Jedes Mitglied von BDA oder DGAI kann bei CIRSmedical Anästhesiologie mitmachen. Es spielt keine Rolle ob es sich um eine Praxis, Klinik, MVZ oder Einzelperson handelt.
Warum CIRS-AINS Ambulant?
Im ambulanten Bereich bestand bisher häufig die Schwierigkeit, dass bei Einzelpersonen bzw. Kollegen aus Institutionen mit nur kleinem Personalschlüssel (unter 3 ärztlichen Mitarbeitern) aus Gründen der Anonymität bisher keine Registrierung bei CIRS-AINS ermöglicht werden konnte. Seit September 2011 bieten BDA und DGAI nun ihren niedergelassenen Mitgliedern die Möglichkeit ihre Berichte über den Button "Berichten & Lernen Ambulant" einzugeben. So wird gewährleistet, dass wichtige Ereignisse aus dem ambulanten Bereich ebenfalls ins nationale CIRS-AINS berichtet werden können ohne Gefahr zu laufen, dass bei einem Bericht aus einer Ein-Personen-Einrichtung (z.B. Einzelpraxis oder einzelner Anästhesist in einer kleineren Einheit) die Identifizierung des jeweiligen Melders möglich ist.
Wie kann ich bei CIRS-AINS Ambulant mit machen?
Unter www.forum-amban.bda.de finden Sie auf der linken Seite den Menüpunkt "CIRS-AINS Ambulant", der Sie auf die Startseite von CIRS-AINS Ambulant führt. Durch Anklicken des Buttons "Berichten & Lernen Ambulant" öffnet sich das Berichtsformular mit insgesamt 14 Fragen. Alle Fragen sind optional und es müssen nicht alle Felder ausgefüllt werden. Einziges Pflichtfeld, das immer ausgefüllt werden muss, ist die "Fallbeschreibung". Über die Schaltfläche "Fall senden" können Sie Ihre Fallmeldung abschicken. Nach Versand des Berichtes erhalten Sie eine Registrierungsbestätigung mit Fallnummer für evtl. Rückfragen. Nach erfolgter Bearbeitung durch unser Expertenteam wird Ihr Bericht auf der Seite "Fallberichte" veröffentlicht und kann von Ihnen und allen anderen CIRS-AINS Ambulant Usern gelesen und kommentiert werden.
Was passiert mit den Berichten?
Die gemeldeten Berichte werden über eine SSL-verschlüsselte Internet-Datenleitung auf den Hochsicherheitsserver der Universität Basel übertragen. Jegliche weitere Bearbeitung (z.B. die Anonymisierung der Berichte) erfolgt auf diesem Server. Der eingehende Fallbericht kann nur von berechtigten Mitarbeitern ausgelesen und bearbeitet werden. Nach der Anonymisierung der Berichte werden die Originalberichte gelöscht (back up alle 24 Stunden). Da keine personen- oder ortsbezogenen Daten (z.B. IP-Adresse) berichtsbezogen gespeichert werden ist eine Zuordnung oder Nachverfolgung der Berichte zu einzelnen Einrichtungen oder Personen nach ihrer Weiterleitung in den gemeinsamen Berichtepool von CIRS-AINS nicht mehr möglich. Nur anonymisierte Daten werden in der Fallsammlung der nationalen CIRS-AINS Berichtsdatenbank im frei zugänglichen Teil der CIRS-AINS Website veröffentlicht und allen Usern zur Verfügung gestellt.
Veröffentlichte Berichte können von allen anderen CIRS-AINS Usern kommentiert werden. Diese Kommentare bieten eine weitere wichtige Kommunikations- und Lernfunktion. Hier können im Kollegenkreis Erfahrungen mit ähnlichen Situationen untereinander ausgetauscht, zu den Berichten Stellung genommen oder mögliche Lösungsvorschläge weitergegeben werden. Alle Kommentare werden auf die gleiche Weise anonymisiert wie die Berichte selbst und erst nach der Anonymisierung zur Ansicht freigegeben.
Externe Analyse der Berichte
Üblicherweise ist die externe Analyse der in CIRS-AINS eingehenden Berichte durch das Expertenteam an eine kostenpflichtige Registrierung bei CIRS-AINS gekoppelt. Da, wie bereits ausgeführt, diese Registrierungsmöglichkeit im niedergelassenen Bereich häufig aus Sicherheitsgründen unterbleiben muss, werden in regelmäßigen Abständen aus den in CIRS-AINS Ambulant eingegebenen Berichten, lehrreiche, wichtige und interessante Fälle ausgewählt und durch unsere Experten analysiert, mit einem Feedback versehen und veröffentlicht.
Weitere Informationen zu CIRS-AINS finden Sie im Internet unter:
www.cirs-ains.de
Hier haben Sie auch Zugang zu unseren CIRS-AINS Publikationen (z.B. CIRS-AINS Fälle des Monats, CIRS-AINS Spezial etc.)
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Wilkommen bei CIRS-AINS Notfallmedizin
Warum ein CIRS für die Notfallmedizin?
Es fehlte bisher ein organisationsübergreifendes Berichts- und Lernsystem für alle an der präklinischen Versorgung beteiligten Organisationen und Personen. CIRS-AINS NOTFALLMEDIZIN steht allen Personen aus den Bereichen Rettungsdienst, Notarztdienst, Notaufnahme/Klinik, Integrierte Leitstelle, Zweckverbände und Rettungsdienstbehörde zur Verfügung.
Warum CIRS-AINS?
Die CIRS-AINS Betreiber BDA und DGAI vertreten als Fachgesellschaft und Berufsverband, zusammen ca. 15.000 Notärzte aus der präklinischen und klinischen Notfallversorgung. Die 27.000 Mitglieder von BDA und DGAI stellen den höchsten Stundenanteil in der klinischen Ausbildung der Notfallsanitäter.
CIRS-AINS zählt seit 10 Jahren zu den größten medizinischen Incident Reporting Systemen in Deutschland, mit mittlerweile über 5.000 gemeldeten Fallberichten in der umfassenden, einheitlichen nationalen CIRS-AINS Berichtsdatenbank.
CIRS-AINS steht für mehr als Analyse und individuelle Fallberatung. Wir arbeiten an den Fällen weiter, initiieren Studien, erstellen wertvolle Fachartikel, führen Änderungen bei den Fachinformationen herbei und arbeiten mit Herstellern an der Verbesserung der Sicherheit ihrer Produkte.
Mehr Informationen finden Sie hier:
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CIRS Notfallmedizin Startpaket Version04 2023
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CIRS-AINS PLUS - Ein System für alle!
Entspricht allen aktuellen Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (GemBA)
Bisher war die Teilnahme bei CIRS-AINS rein anästhesiespezifisch - bis zum 1.2.2014 waren insgesamt 80 anästhesiologische Abteilungen bei CIRS-AINS angemeldet.
Seit Dezember 2011 ist es nun auch als komplette Institution möglich fachdisziplin- und einrichtungsübergreifend am Berichts- und Lernsystem CIRS-AINS teilzunehmen. Diese Erweiterung wird CIRS-AINS PLUS (CIRSmedical.de PLUS Anästhesiologie) genannt und steht allen Krankenhäusern, Praxen, MVZ, Universitätskliniken, Klinikkonzernen etc. zur Verfügung. Für alle bisherigen CIRS-AINS Teilnehmer ist die Erweiterung zu CIRS-AINS PLUS problemlos umsetzbar.
Wie funktioniert CIRS-AINS PLUS?
Meldet sich ein Krankenhaus bei CIRS-AINS PLUS an, erhält das Haus eine geschlossene Berichtsgruppe von CIRSmedical.de. Über eine eigene Startseite, auf welcher Informationen zum Projekt lesbar sind (z.B. zum Ablauf des Berichtssystems, zu verantwortlichen Personen etc.) können die Mitarbeiter des Hauses auf das Berichtsformular zugreifen.
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Die Anästhesiologie trägt seit jeher große Verantwortung für Qualität und Sicherheit unserer Patienten in der Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie (AINS) einschließlich des gesamten perioperativen Prozesses sowie in vielen anderen für die Patienten potentiell gefährlichen Situationen inner- und außerhalb des Krankenhauses. Dabei ist das Thema Patientensicherheit keine neuzeitliche Erfindung. Schon der hippokratische Eid und die Maxime „Primum nil nocere“ (1. Jh. nach Chr.) stellen die Vermeidung von Schäden durch die Behandlung in den Mittelpunkt.
Die Plattform „PATSI“ – Patientensicherheit in der Anästhesiologie wurde 2010 initiiert, um als Serviceleistung des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten (BDA) und der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) alle für das Fachgebiet relevanten Tools, Informationen und aktuelles Hintergrundwissen zum Thema Patientensicherheit zur Verfügung zu stellen.
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