Die DGAI steht für die Einheit des Faches Anästhesiologie, in dem Anästhesie und Intensivmedizin sowie Notfallmedizin, Schmerzmedizin und Palliativmedizin und alle darin tätigen ärztlichen und nichtärztlichen Berufsgruppen ihre Heimat finden. Auf dieser Basis werden geeignete Organisationsformen und Spezialisierung für eine optimale Versorgung der Patienten weiterentwickelt.
Zweieinhalb Jahre lang stand die Arbeit auf den Intensivstationen der Krankenhäuser durch die große Anzahl schwer erkrankter Corona-Patientinnen und Patienten im Fokus. Inzwischen ist es deutlich ruhiger geworden, was die mediale Aufmerksamkeit angeht. Dennoch leisten Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegerinnen und Pfleger hier weiterhin täglich Herausragendes, um Leben zu retten. Der Tag der Intensivmedizin, der in diesem Jahr am 17. Juni begangen wird, soll ihre Arbeit würdigen – und durch Aufklärung Patienten und Patientinnen wie Angehörigen die Angst vor der Intensivstation nehmen.
Was viele nicht wissen: Oftmals sind es Ärztinnen und Ärzte für Anästhesiologie, die auf den Intensivstationen arbeiten, denn die Intensivmedizin ist ein zentrales Element ihrer Facharztausbildung. Um ihre Arbeit, aber auch die aller anderen Kolleginnen und Kollegen auf den Intensivstationen, in den Mittelpunkt zu stellen, haben die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) und der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) 2017 den Tag der Intensivmedizin initiiert.
Unter der Überschrift „Zurück ins Leben“ soll gezeigt werden, was Intensivmedizin ausmacht: Ärztliches und pflegerisches Handeln in einem hochtechnisierten Umfeld, das den Menschen in den Fokus rückt. So soll auch der Titel des Thementages deutlich machen, was in den Bemühungen von Ärzte- und Pflegeteams steht: Schwerkranken Patientinnen und Patienten den Weg zurück ins Leben zu ermöglichen.
Deutsche Intensivstationen international sehr gut aufgestellt
„Intensivstation assoziieren die meisten mit Lebensgefahr“, meint Prof. Dr. Benedikt Pannen, Präsident der DGAI und Direktor der Klinik für Anästhesiologie an der Universitätsklinik Düsseldorf. Und natürlich sei das in vielen Fällen nicht von der Hand zu weisen. Doch gebe es keine andere Station in Krankenhäusern, in der die Behandlungsmöglichkeiten so umfassend, die Betreuung so engmaschig, der Kontakt so direkt und die Überwachung so durchgehend sei. „In Teams sind Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegerinnen und Pfleger ganz nah dran an ihren Patienten und kümmern sich höchst individuell darum, dass es ihnen schnell wieder besser geht.“ Diese Möglichkeiten zu haben, zeige auch, dass deutsche Intensivstationen im internationalen Vergleich sehr gut aufgestellt seien, sagt Pannen.
Dennoch sei es eine der Herausforderungen für die Zukunft, diesen hohen Standard zu halten – sowohl, was die finanzielle wie technische Ausstattung angeht, als auch, was die personellen Ressourcen betrifft.
Neue innovative Erkenntnisse im Bereich der Telemedizin und künstliche Intelligenz müssen schnell in die Fläche ausgerollt werden und allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen, fordert Prof. Dr. Gernot Marx, der 2025 die Präsidentschaft der DGAI übernehmen wird und Direktor der Klinik für Operative Intensivmedizin und Intermediate Care an der Uniklinik RWTH Aachen ist. „Wissenschaftliche Studien belegen, dass mit diesen modernen Methoden die Qualität verbessert werden kann und sogar lebensbedrohliche Krankheiten wie Lungenversagen oder Blutvergiftung viele Stunden früher vorhersagbar sind. Dadurch kann eine Behandlung schneller und präziser begonnen werden und wir können so noch mehr Patienten zurück ins Leben bringen. “
BDA-Präsidentin Prof. Dr. Grietje Beck hält außerdem fest: „Die Pandemie mit ihrer Mehrbelastung ging nicht spurlos an Ärztinnen und Ärzten sowie Pflegekräften vorüber.“ Beck ist Direktorin der Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin am Universitätsklinikum Mannheim und weiß: „Trotz Abebben der Pandemie gab es keine Zeit zum Entspannen, denn sofort wurden die freiwerdenden Kapazitäten mit anderen schwerkranken Patienten mit und ohne operativen Eingriff wieder gefüllt.“ Mit speziellen Resilienzprogrammen müsse daher dafür gesorgt werden, dass Kolleginnen und Kollegen in diesem anspruchsvollen Berufsumfeld mehr Stärkung und Stütze angeboten wird.
So herausfordernd die Corona-Pandemie für alle Beteiligten auf den Intensivstationen auch war, sie habe dazu beigetragen, dass die Menschen eine Ahnung davon bekommen haben, wie fordernd und umfassend die Intensivmedizin ist – und was sie erreichen kann: Schwerkranken zu helfen.
The German Society of Anaesthesiology and Intensive Care Medicine
The German Society of Anaesthesiology and Intensive Care Medicine (Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und lntensivmedizin, DGAI) was founded in 1953, with the goal "of uniting the efforts of German physicians in creating and developing the fields of anaesthesiology, intensive care, emergency medicine and pain therapy, and to provide the highest possible standard of care for the population in these fields"
The DGAI is the scientific society of anaesthesiology in Germany and therefore responsible for research and training in anaesthesia. It is member of the World Federation of Societies of Anaesthesiology (WFSA), which includes the international societies of anaesthesiology worldwide, and of the European Society of Anaesthesiology (ESA).
The official journals of the DGAI are "Anästhesiologie & lntensivmedizin", "Der Anaesthesist" and "Anästhesiologie - Intensivmedizin - Notfallmedizin - Schmerztherapie". The DGAI annually organizes the German Congress of Anaesthesia (DAC), the "Berlin Congress of Anaesthesiology and Intensive Care Medicine" (HAI) and five regional congresses.
According to the federal structure of Germany, the DGAI is divided into 17 regional sections, gathering more than 15,000 members. The statutes of the DGAI anticipate full membership for anaesthesiologists having a completed board qualification and for physicians in training. Non-anaesthetists working in departments of anaesthesiology can be accepted as associated members. Physicians in training can be accepted as associated members. Foreign anaesthetists who have contributed to the development of anaesthesia in Germany can be elected as corresponding members.
The Association of German Anaesthesiologists
There is a close co-operation between the DGAI and the Professional Association of German Anaesthesiologists (Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten, BDA) The Professional Association of German Anaesthesiologists, together with the scientific organisation DGAI, is responsible for the interdisciplinary co-operation with other specialists.
Current Projects
100-Pro-Reanimation
CPR-Training for non-professionals
www.einlebenretten.de
AIZERT – Modular Certificate on Intensive Care Medicine
Advanced training in intensive care medicine to ensure high quality and competence
www.ak-intensivmedizin.de
CIRS-AINS
The Incident Reporting System of DGAI and BDA
www.cirs-ains.de
CIRS-AINS ambulant
The Incident Reporting System of DGAI and BDA for practitioners
www.cira-ains.de
Patientensicherheit-AINS
Tools, information and the latest background knowledge about patient safety
www.patientensicherheit-ains.de
Deutsches Reanimationsregister – German Resuscitation registry (GRR©)
German database on reanimation measures (registration, evaluation, assessment)
www.reanimationsregister.de
Deutsches Thoraxregister – German thorax registry
Project of the German Society of thorax surgery and the German Society of Anaesthesiology and Intensive Care Medicine on the quality of thorax interventions
www.thoraxregister.de
DGAI-Studienzentrum – Scientific Studies Centre
Centre for enhancing scientific studies with grants and further assistance (basic research, multicentre studies, registries and big data projects)
www.dgai-studienzentrum.de
Net-ra
Network with database to ensure the quality in regional anaesthesia and acute pain therapy
www.net-ra.eu
Nachwuchsförderung
Project to encourage young academics to become anaesthesiologists
www.anaesthesist-werden.de
OrphanAnesthesia
International project to create anaesthesiological recommendations on rare diseases
www.orphananesthesia.eu
QUIPS
Quality Assurance in Postoperative Pain Therapy
www.quips-projekt.de
Sichere Narkose
Information for patients on narcosis
www.sichere-narkose.de
TIFONET
Scientific research network on multi-organ dysfunction in intensive care medicine
www.tifonet.de
Weltanästhesietag
World Anaesthesia Day
www.weltanaesthesietag.de
Zurück ins Leben – Back to Life
Campaign for to improve the image of intensive care medicine
www.zurueck-ins-leben.de
Anaesthesiology in Germany
- Hospitals: 1,925
- Beds: 498,350
- Number of anaesthesiology departments: 1,090
- Number of ICU beds: 27,550
- including 15,956 surgical and interdisciplinary beds
- Number of specialists in anaesthesiology: 25,814
- including approximately in hospitals: 19,355
- including approximately in private practice: 4,352
An evaluation of 993 hospitals in Germany shows that more than 90% of all anaesthesiology departments have their own ICU. Nearly 80% have their own recovery room, and more than half of them a special pain therapy and emergency division.
Specialist Training
Duration of specialist training (for board qualification): 5 years (minimum)
Additional possibilities for specialist training (as a particular competence) in:
- intensive care medicine
- pain medicine
- emergency medicine
- palliative medicine
Contact
DGAI Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V.
Neuwieder Str. 9
90411 Nürnberg
e-mail:
phone: + 49 911 933780
Die im April 1953 gegründete "Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und lntensivmedizin e.V." (DGAI), vereinigt als medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft heute nahezu 15.000 Mitglieder. Nach ihrer Satzung hat sie die Aufgabe, "... Ärztinnen und Ärzte (w / m / d) und in der Anästhesiologie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerz- und Palliativmedizin (nachfolgend AINSP) Tätige zu gemeinsamer Arbeit am Ausbau und Fortschritt der Anästhesiologie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerz- und Palliativmedizin zu vereinen und auf diesen Gebieten die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen."
ANÄSTHESIOLOGIE
Über 21.000 Fach-ärztinnen und -ärzte für Anästhesiologie sorgen hierzulande für den reibungslosen Verlauf operativer Eingriffe.
INTENSIVMEDIZIN
Intensivmedizinerinnen und -mediziner helfen schwerkranken Menschen. Ihr Einsatz schenkt vielen Patienten ein zweites Leben.
NOTFALLMEDIZIN
Durch schnelles, fokus-siertes und präzises Handeln leisten Notfallmedizinerinnen und -mediziner entscheidende Erste Hilfe.
SCHMERZMEDIZIN
Die moderne Schmerz-medizin, ein Spezialgebiet der Anästhesiologie, weist vielen Betroffenen Wege aus der Schmerzfalle.
- Weiterentwicklung der Anästhesiologie in Wissenschaft und Praxis.
- Vertretung der anästhesiologischen Interessen in Lehre und Forschung.
- Wahrung der Interessen des Fachgebietes gegenüber anderen wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften und gemeinsam mit dem "Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V." (BDA) gegenüber Ministerien, Behörden, Kammern und Verbänden.
- Festlegung der Schwerpunkte anästhesiologischer Fort- und Weiterbildung.
- Entwicklung und Förderung von Maßnahmen der Qualitätssicherung.
- Veranstaltung und Förderung wissenschaftlicher Tagungen und Durchführung von Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen.
- Mitwirken an der Gestaltung und Fortentwicklung der Ärztlichen Weiterbildungsordnung in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer und den Landesärztekammern.
- Öffentlichkeitsarbeit für das Berufsbild der Anästhesistinnen und Anästhesisten.
- Veranstaltung des Deutschen Anästhesiecongresses (DAC), des Hauptstadtkongresses (HAI) der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin und regionaler sowie internationaler Anästhesiekongresse.
- Herausgabe der Zeitschrift "Anästhesiologie und Intensivmedizin" (gemeinsam mit dem BDA).
- Mitgliedschaft in der "World Federation of Societies of Anaesthesiologists" (WFSA), des Zusammenschlusses aller nationalen Anästhesie-Gesellschaften und der "European Society of Anaesthesiology and Intensive Care" (ESAIC).
Fachübergreifende Kooperationen
Gerade auf den Gebieten Reanimation, Notfall- und Intensivmedizin sowie Schmerztherapie leistet die DGAI noch immer entscheidende Entwicklungsarbeit. Im Gefolge dieser Arbeit ergaben sich enge Berührungspunkte mit anderen wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften. Interdisziplinäre Vereinbarungen und gemeinsame Entschließungen haben die Grundlage für eine zeitgemäße fachübergreifende Kooperation geschaffen.
Die Initiativen zur Organisation der lntensivmedizin und zur Weiterbildung von Krankenschwestern und Krankenpflegern waren richtungsweisende Impulse, die von anderen Fachgesellschaften und schließlich auch von der Deutschen Krankenhausgesellschaft aufgegriffen wurden. Diese Aktivitäten bildeten den Grundstein zum Zusammenschluß aller von der Intensivmedizin berührten wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften und Berufsverbände zur "Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin" (DIVI) im Jahre 1977.
Gleichfalls war die DGAI maßgeblich an der Gründung der "Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Schmerztherapie" (DIVS) beteiligt.
pdf
DGAI_Satzung.pdf
(1.73 MB)
Die Mitgliedschaft
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Die Mitglieder der DGAI werden hinsichtlich ihrer Beitragsverpflichtung in die folgenden Gruppen unterteilt:
a. Ehrenmitglieder und Korrespondierende Mitglieder
b. Nichtberufstätige Mitglieder
c. Außerordentliche Mitglieder
d. Ordentliche Mitglieder in Weiterbildung
e. Ordentliche Mitglieder in nachgeordneter Stellung (Fachärzte/-innen)
f. Ordentliche Mitglieder in leitender Stellung und niedergelassene Ärzte.
Die Mitglieder sind verpflichtet, der Gesellschaft unaufgefordert Änderungen ihrer beruflichen Situation
mitzuteilen, sofern diese für die Einstufung in eine der Beitragsgruppen von Belang sind.
2. Die Einstufung in eine der aufgeführten Beitragsgruppen erfolgt unabhängig davon, ob und in welchem Umfang das Mitglied im Fachgebiet Anästhesiologie oder in anderen Bereichen ärztlich tätig ist.
3. In begründeten Einzelfällen können niedergelassene Ärzte auf Antrag in die Beitragsgruppe e eingestuft werden. Über den Antrag entscheiden einvernehmlich der Kassenführer und der Generalsekretär. Bei Ablehnung des Antrages kann das Mitglied beim Präsidenten eine Entscheidung des Engeren Präsidiums beantragen.
4. Der Jahresbeitrag ist jeweils für ein Kalenderjahr in voller Höhe zu entrichten unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres das Mitglied aufgenommen wird. Ein Anspruch auf Nachlieferung von bereits erschienenen Heften der Zeitschrift "Anästhesiologie und Intensivmedizin" wird hierdurch nicht begründet. Der Jahresbeitrag wird zum Jahresbeginn fällig. Ist eine Einzugsermächtigung erteilt, veranlasst die Gesellschaft die Abbuchung von dem Konto des Mitglieds. Bankgebühren bei falschen/unvollständigen Kontoverbindungen werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.
5. Bleibt ein Mitglied trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung seines Jahresbeitrages länger als ein Jahr im Verzug, erfolgt sein Ausschluss aus der Gesellschaft gemäß § 7, Absatz 1c der Satzung.
6. Im Laufe eines Kalenderjahres eingegangene Änderungsmitteilungen werden zum 01.01. des Folgejahres wirksam.
7. Eine Beendigung der Mitgliedschaft durch Tod oder Austritt wird zum 01.01. des auf den Zugang der Mitteilung des Todes oder der Austrittserklärung folgenden Kalenderjahres wirksam.
*Beschluss des Erweiterten Präsidiums der DGAI am 13.04.2016
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DGAI
Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V.
Neuwieder Str. 9, 90411 Nürnberg
Tel.: 0911 933780, E-Mail:
Geschäftsleitung

Hauptgeschäftsführer
Prof. Dr. med.
Alexander Schleppers

Leitung der Geschäftsstelle
Dipl.-Sozialwirtin
Tina Rhaiem
Sekretariat · Projektmanagement
-
- Nina Haimerl
- 0911 93378 15
- Jasmin Hauser
- 0911 93378 30
- Dipl.-Demogr. Tanja Hayn
- 0911 93378 23
- Marina Sander
- 0911 93378 28
- Simone Schmitt
- 0911 93378 21
- Cristina Wolf
- 0911 93378 22
Stellenmarkt und redaktion A&I
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- Jürgen Distler
- 0171 9432534
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- Ingeborg Dalles
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Mitgliederverwaltung
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- Thadsayany Thangavadivelu
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Presse · Öffentlichkeit
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Buchhaltung
Die DGAI · Aufgaben Ziele
Die 10 Kernaussagen
Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) gibt sich durch zehn Kernaussagen eine Zielorientierung für die Weiterentwicklung des Faches Anästhesiologie mit seinen Fachbereichen Anästhesie und Intensivmedizin sowie Notfall-, Schmerz- und Palliativmedizin.
Sie bilden die Grundlage für künftige konkrete Maßnahmen und Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin.
Die Anästhesiologie stellt das Patientenwohl in den Mittelpunkt. Die DGAI fordert und fördert eine sichere, empathische und prozessorientierte Patientenversorgung, die höchsten Qualitätsansprüchen gerecht wird.
Die Anästhesiologie leistet einen unverzichtbaren Beitrag zu einer hochwertigen und sicheren Patientenversorgung, insbesondere in der perioperativen Medizin. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, fördert die DGAI Forschung, Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie die Entwicklung wissenschaftlich begründeter Handlungsempfehlungen und Leitlinien.
Die DGAI steht für eine vertrauensvolle, interdisziplinäre und interprofessionelle Zusammenarbeit auf der Basis von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung.
Die DGAI verbessert die Rahmenbedingungen für kompetitive, hochwertige Grundlagenwissenschaft, klinische und translationale Forschung sowie Versorgungsforschung. Hierzu werden u.a. intra- und interprofessionelle Netzwerke sowie Forschungsverbünde initiiert bzw. weiterentwickelt.
Die DGAI verbessert die Rahmenbedingungen für kompetitive, hochwertige Grundlagenwissenschaft, klinische und translationale Forschung sowie Versorgungsforschung. Hierzu werden u.a. intra- und interprofessionelle Netzwerke sowie Forschungsverbünde initiiert bzw. weiterentwickelt.
Grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Fachgebiet Anästhesiologie sind für die Ausübung jeder ärztlichen Tätigkeit von zentraler Bedeutung. Die DGAI steht für Exzellenz in der studentischen Lehre und fördert die Entwicklung und den Einsatz innovativer, auch interprofessioneller Lehrkonzepte.
Die DGAI unterstützt die Weiterentwicklung der Anästhesiologie als attraktives Arbeitsfeld, das mit seinem breiten medizinischen Spektrum exzellente Karriereperspektiven unter Wahrung der Chancengleichheit und Berücksichtigung individueller Lebenssituationen ermöglicht.
Die DGAI setzt sich für die Schaffung geeigneter universitärer und nicht-universitärer Führungspositionen in allen Säulen des Fachgebietes unter dem Dach einer einheitlichen Klinikplattform "Anästhesiologie" ein. Die DGAI sieht dies als unabdingbar an für die erfolgreiche Mitarbeiterrekrutierung, -qualifizierung und -bindung, wie sie für die Erbringung hochspezialisierter Leistung in der Anästhesiologie in zukünftigen Matrixstrukturen benötigt werden.
Die DGAI erhöht die Sichtbarkeit des Faches Anästhesiologie in der Öffentlichkeit. Sie informiert im Rahmen ihrer Medienstrategie PatientInnen, Angehörige, Laien und Fachpublikum sowie Entscheider im Gesundheitswesen über Inhalte des Fachgebietes, Forschungsergebnisse und Innovationen.
eine starke Gemeinschaft mit 15.000 Mitgliedern, die deutschlandweit jährlich mehr als 10 Mio. Patientinnen und Patienten aller Altersklassen in den fünf medizinischen Bereichen der Anästhesiologie betreut: Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerzmedizin und Palliativmedizin. Diese breite Expertise sichert die Einheit des Fachs und fördert durch interprofessionelle Zusammenarbeit den Mehrwert für die Patientinnen und Patienten.
Die DGAI vereint Ärztinnen und Ärzte, Angehörige der Gesundheitsfachberufe sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die in diesen fünf Bereichen tätig sind. Gemeinsam stehen sie durch Forschung, Lehre und im täglichen Einsatz für die kontinuierliche Weiterentwicklung der Anästhesiologie mit dem Ziel bestmöglicher Patientenversorgung und Patientensicherheit. 365 Tage im Jahr und 24 Stunden rund um die Uhr.
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B Braun Melsungen AG Carl-Braun-Straße 1 34212 Melsungen Tel.: (05661) 71 0 | Fax.: (05661) 71 45 67 www.bbraun.de |
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Dräger Medical Deutschland GmbH Moislinger Allee 53-55 23542 Lübeck, Germany Tel.: (0800) 882 882 0 www.draeger.com |
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GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG Theresienhöhe 11 80339 München Tel.: (0800) 1 22 33 55 | Fax.: (0800) 1 22 33 66 www.glaxosmithkline.de |
pdf Satzung der DGAI (PDF) (55 KB)
Das Engere Präsidium der DGAI beschließt die nachfolgenden Neufassungen der Geschäftsordnungen (Stand 12.12.2022):
Gemeinsame Geschäftsordnung des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten (BDA) und der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) zur Benennung ihrer Delegierten und des Präsidiumsmitglieds in der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensivmedizin (DIVI).
Delegierte Personen DIVI:
- Nach § 6 Abs. 2 DIVI-Satzung wird die Fachgruppe Anästhesie durch maximal sechs Delegierte in der Division A (DIVI-FB) vertreten. BDA und DGAI kommen überein, dass das Präsidium des BDA zwei, das Engere Präsidium der DGAI vier Delegierte benennt.
- Das Engere Präsidium der DGAI bestellt als DIVI Delegierte die Präsidentin bzw. den Präsidenten, die Generalsekretärin bzw. den Generalsekretär sowie jeweils die Sprecherin bzw. den Sprecher der Sektionen Intensivmedizin und Notfallmedizin.
- Nach § 12 Abs. 1 der DIVI-Satzung wählen die Delegierten DIVI-FB für die Dauer von jeweils drei Jahren fünf ärztliche Mitglieder des Präsidiums. Im Einvernehmen mit dem Präsidium des BDA schlägt das Engere Präsidium der DGAI den Delegierten der Fachgruppe Anästhesie einen Kandidaten für das Präsidium der DIVI vor
pdf DGAI_Satzung.pdf (1.73 MB)
Verabschiedet vom Engeren Präsidium der DGAI am 12.12.2022
Kommunikation in den Gremien
Zur Mitarbeit in den Gremien der DGAI ist die Angabe einer Mailadresse in der Mitgliederverwaltung grundsätzliche Voraussetzung. Jegliche Kommunikation, auch Einladungen zu Wahlen etc., wird in der Regel über Mail erfolgen.
Rechtsposition der Gremien
Die Gremien sind rechtlich unselbständige Untergliederungen der DGAI. Sie verfügen über keine eigene Vermögensfähigkeit und können keine eigenen Rechte und Pflichten begründen. Gremien sind keine eigenständige Interessensvertretung und sind der Satzung der DGAI in der jeweils geltenden Fassung sowie den ggf. ihr übertragenen Aufgaben unterworfen.
A. Kommissionen der DGAI
- Zweck der Kommissionen:
Das Engere Präsidium kann Kommissionen zur Bearbeitung der von ihm sowie von den anderen Organen der DGAI wahrzunehmenden Aufgaben einsetzen. - Gliederung der Kommissionen:
Die Kommissionen gliedern sich in ad hoc Kommissionen und permanente Kommissionen der DGAI.- Ad hoc Kommissionen:
Ad hoc Kommissionen werden für zeitlich limitierte Aufträge berufen, insbesondere zur Vorbereitung und Ausarbeitung von Beschlüssen des Engeren Präsidiums oder anderer Organe der DGAI zu bestimmten Sachfragen. Ad hoc Kommissionen werden nach der Erledigung des ihnen erteilten Auftrags durch das Engere Präsidium aufgelöst. - Permanente Kommissionen:
Permanente Kommissionen werden für Aufträge berufen, die auf längere Sicht wahrzunehmen sind. Sie sollen das Engere Präsidium oder andere Organe der DGAI insbesondere bei der Durchführung von Aufgaben entlasten, die spezielle Sachkenntnisse und eine kontinuierliche Bearbeitung erfordern.
- Ad hoc Kommissionen:
- Einsetzung der Kommissionen:
Sowohl ad hoc als auch permanente Kommissionen werden vom Engeren Präsidium berufen.
Das Engere Präsidium bestimmt Zahl und Person der Mitglieder. Die Anzahl der Kommissionsmitglieder soll in der Regel 10 nicht überschreiten. - Amtszeiten der Kommissionen:
Kommissionsmitglieder werden grundsätzlich für die Dauer von 3 Jahren berufen. Eine erneute Berufung ist möglich. - Leitung der Kommissionen:
Die Arbeit der Kommissionen wird von einer/einem "Federführenden" koordiniert. Die/Der "Federführende" wird entweder von dem Engeren Präsidium bestimmt, oder, sofern das Engere Präsidium von diesem Recht keinen Gebrauch gemacht hat, von den Mitgliedern der Kommission gewählt. Die Kommissionen sind an die ihnen erteilten Aufträge gebunden. - Zusammenarbeit mit dem Engeren Präsidium:
Grundsätzlich erstellen Kommissionen jeweils zum 31.12. eines Kalenderjahres einen schriftlichen Bericht über die erfolgten Arbeiten. Darüber hinaus sind die Kommissionen verpflichtet, auf Aufforderung des Engeren Präsidiums über ihre Arbeit schriftlich oder mündlich in den Sitzungen des Engeren Präsidiums zu berichten. - Auflösung von Kommissionen:
Die Kommissionen werden mit der Erledigung des ihnen erteilten Auftrags oder bei Übertragung auf ein anderes Gremium vom Engeren Präsidium aufgelöst.
B. Gemeinsame Kommissionen BDA/DGAI
- Zweck der Gemeinsamen Kommission:
Das Engere Präsidium DGAI und das Präsidium BDA können Gemeinsame Kommissionen zur Bearbeitung der von ihnen wahrzunehmenden Aufgaben einsetzen.
Gemeinsame Kommissionen von BDA und DGAI werden für Aufgaben berufen, die auf längere Sicht wahrzunehmen sind. Sie sollen die Präsidien insbesondere bei der Durchführung von Aufgaben entlasten, die spezielle Sachkenntnisse und eine kontinuierliche Bearbeitung erfordern. Beide Präsidien besetzen die Kommission paritätisch. Die Anzahl der Kommissionsmitglieder soll in der Regel 10 nicht überschreiten. - Amtszeiten der Kommissionen:
Kommissionsmitglieder werden grundsätzlich für die Dauer von 2 Jahren berufen. Eine erneute Berufung ist möglich. - Leitung der Kommissionen:
Die Arbeit der Kommissionen wird von einer/einem "Federführenden" koordiniert. Die/Der "Federführende" wird im Einvernehmen von dem Engeren Präsidium der DGAI und dem Präsidium des BDA bestimmt, oder, sofern die Präsidien von diesem Recht keinen Gebrauch machen, von den Mitgliedern der Kommission gewählt. Die Kommissionen sind an die ihnen erteilten Aufträge gebunden. - Zusammenarbeit mit den Präsidien:
Grundsätzlich erstellen Kommissionen jeweils zum 31.12. eines Kalenderjahres einen schriftlichen Bericht über die erfolgten Arbeiten. Darüber hinaus sind die Kommissionen verpflichtet, auf Aufforderung des Engeren Präsidiums der DGAI bzw. des Präsidiums des BDA über ihre Arbeit schriftlich oder mündlich in den Sitzungen der Präsidien zu berichten. - Auflösung von Kommissionen:
Die Kommissionen werden mit der Erledigung des ihnen erteilten Auftrags oder bei Übertragung auf ein anderes Gremium von den Präsidien aufgelöst.
C. Arbeitskreise
Das Engere Präsidium kann folgende Gremien einsetzen und auflösen:
- (Intersektorale) Wissenschaftliche Arbeitskreise
- Gemeinsame Arbeitskreise von DGAI und BDA
- Interdisziplinäre Arbeitskreise
- Zwecke der Arbeitskreise:
Das Engere Präsidium kann (Intersektorale) Wissenschaftliche Arbeitskreise, gemeinsame Arbeitskreise von DGAI und BDA – diese in Abstimmung mit dem Präsidium des BDA - sowie interdisziplinäre Arbeitskreise zur Förderung des wissenschaftlichen und berufspraktischen Fortschritts, zur Fort- und Weiterentwicklung wissenschaftlicher und berufspolitischer Ziele sowie zum Erfahrungsaustausch in speziellen, auch interdisziplinären Aufgabenbereichen der Anästhesiologie einsetzen.
Die Arbeitskreise sind rechtlich unselbständige Untergliederungen der DGAI. - Bildung der Arbeitskreise:
Die Einsetzung jedes Arbeitskreises wird in der Zeitschrift "Anästhesiologie und Intensivmedizin" bekanntgegeben. Jedes Mitglied der DGAI, das sich schriftlich bei der Geschäftsstelle der DGAI anmeldet, kann sich mit Sitz- und Stimmrecht an den Arbeitskreisen – bei gemeinsamen Arbeitskreisen als Mitglied der DGAI oder des BDA beteiligen. Die angemeldeten Mitglieder sind zu den Sitzungen und Veranstaltungen der Arbeitskreise schriftlich oder durch Bekanntgabe in der Zeitschrift "Anästhesiologie und Intensivmedizin" einzuladen.
Die Mitglieder des Engeren Präsidiums sind zu allen Sitzungen und Veranstaltungen der Arbeitskreise einzuladen; auf Verlangen ist ihnen das Wort zu erteilen. - Leitung der Arbeitskreise:
Das Engere Präsidium beruft auf jeweils zwei Jahre eine Sprecherin/einen Sprecher und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter. Bei gemeinsamen Arbeitskreisen berufen das Engere Präsidium der DGAI und das Präsidium des BDA einvernehmlich eine Sprecherin/einen Sprecher und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter.
Die Arbeitskreise haben das Vorschlagsrecht. Sie wählen hierzu in ihrer Mitgliederversammlung eine Sprecherin/einen Sprecher und eine Stellvertreterin/einen sowie eine Schriftführerin/einen Schriftführer.
Die Mitgliederversammlungen der Arbeitskreise sollen im Zusammenhang mit einem Kongress der DGAI stattfinden. Die Arbeitskreise berichten mindestens einmal im Kalenderjahr an das Engere Präsidium über die Entwicklung in ihrem Bereich. - Zusammenarbeit mit dem Engeren Präsidium:
Die Sprecher unterrichten das Engere Präsidium der DGAI – bei gemeinsamen Arbeitskreisen auch das Präsidium des BDA - umgehend über alle bedeutsamen Vorgänge, die ihren Arbeitskreis betreffen. Stellungnahmen der Arbeitskreise gegenüber der Öffentlichkeit sowie gegenüber Behörden, Ärztekammern, Kassenärztlichen Vereinigungen und anderen Stellen bedürfen der Zustimmung des Engeren Präsidiums der DGAI – bei gemeinsamen Arbeitskreisen auch des Präsidiums des BDA.
Öffentliche Veranstaltungen der Arbeitskreise bedürfen der Zustimmung des Engeren Präsidiums der DGAI, bei gemeinsamen Arbeitskreisen auch der Zustimmung des Präsidiums des BDA. Einmal jährlich werden die Sprecher der Arbeitskreise zu einer Sitzung des Engeren Präsidiums der DGAI eingeladen, an der sie mit beratender Stimme teilnehmen. Darüber hinaus erstatten sie bei Bedarf auf Einladung Bericht vor dem Engeren Präsidium der DGAI, bei gemeinsamen Arbeitskreisen auch vor dem Präsidium des BDA. - Veranstaltungen der Arbeitskreise
Die Arbeitskreise können außerhalb der Kongresse der DGAI mit Zustimmung des Engeren Präsidiums der DGAI bzw. – bei gemeinsamen Arbeitskreisen – auch des Präsidiums des BDA eigenständige wissenschaftliche Veranstaltungen (Symposien, Seminare etc.) durchführen oder solche in Kooperation mit anderen Fachgesellschaften oder deren Untergliederungen veranstalten. Sie können öffentlich oder nicht-öffentlich sein. Die Zustimmung ist an den Nachweis einer möglichst kostendeckenden Kalkulation der Veranstaltung geknüpft. Zur Deckung der Kosten können die Veranstalter im Einvernehmen mit der Hauptgeschäftsführung Teilnahmegebühren erheben. Die Teilnahmegebühren sollten für Mitglieder der DGAI, bei gemeinsamen Arbeitskreisen auch für Mitglieder des BDA ermäßigt werden.
D. Sektionen
- Zweck der Sektionen
Das Engere Präsidium kann Sektionen für Teilbereiche der Anästhesiologie, insbesondere der Anästhesie, der Intensivmedizin, der Notfallmedizin, der Schmerz- und der Palliativmedizin zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben einrichten. Die Sektionen sind dem Vereinszweck verpflichtet, insbesondere zur Förderung der wissenschaftlichen Arbeit und Förderung der Qualität der anästhesiologischen Versorgung in den jeweiligen Spezialgebieten. - Bildung der Sektionen
Die Einsetzung der Sektionen wird in der Zeitschrift "Anästhesiologie und Intensivmedizin" bekannt gegeben. Das Engere Präsidium weist bestehende oder neu zu gründende Arbeitskreise einer der Sektionen zu. Wo dies nicht eindeutig/ausschließlich möglich ist, wird der Arbeitskreis einer „federführenden“ Sektion als intersektoraler Arbeitskreis zugeordnet.
Jedes Mitglied der DGAI, das sich schriftlich oder in Textform bei der Geschäftsstelle der DGAI zur Teilnahme an einem Arbeitskreis im Sinne von Ziffer B der Geschäftsordnung anmeldet, wird damit Mitglied der zugehörigen Sektion und kann sich mit Sitz- und Stimmrecht an dieser beteiligen. Die Mitglieder der Sektionen sind zu deren Sitzungen und Veranstaltungen schriftlich oder durch Bekanntgabe in der Zeitschrift "Anästhesiologie und Intensivmedizin" einzuladen. Die Mitglieder des Engeren Präsidium sind zu allen Sitzungen und Veranstaltungen der Sektionen einzuladen, auf Verlangen ist ihnen das Wort zu erteilen. - Leitung der Sektionen
Jede Sektion hat eine Sprecherin/einen Sprecher, eine 1. und 2. Stellvertreterin bzw. einen 1. und 2. Stellvertreter. Die Sektionssprecherin/der Sektionssprecher und die Stellvertreter werden durch die Sektionsmitglieder gewählt. Die Amtszeit und Wahlperioden richten sich nach den Amtszeiten und Wahlperioden des Engeren Präsidiums. Die Mitgliederversammlungen der Sektionen sollen im Zusammenhang mit einem Kongress der DGAI stattfinden.
Als Sektionssprecherin/Sektionssprecher können nur Personen gewählt werden, die zum Zeitpunkt der Wahl amtierende 1. oder 2. Sprecherin oder Sprecher eines der der Sektion zugewiesenen Arbeitskreises sind. Die Sektionssprecherin/der Sektionssprecher sowie die 1.Stellvertreterin/der 1. Stellvertreter müssen Fachärztin/Facharzt für Anästhesiologie sein sowie in der Sektion Intensivmedizin über die Zusatzweiterbildung Spezielle Intensivmedizin, in der Sektion Schmerzmedizin über die Zusatzweiterbildung Spezielle Schmerztherapie, in der Sektion Palliativmedizin über die Zusatzweiterbildung Palliativmedizin sowie in der Sektion Notfallmedizin über die Zusatzweiterbildung Notfallmedizin und/oder Klinische Akut- und Notfallmedizin verfügen.
Die Sprecherin/der Sprecher jeder Sektion ist stimmberechtigtes Mitglied des Engeren Präsidiums. Ist die Sprecherin/der Sprecher einer Sektion verhindert, vertritt die 1.Stellvertreterin/der 1. Stellvertreter, im Falle auch deren/dessen Verhinderung die 2.Stellvertreterin/der 2. Stellvertreter die Sprecherin/den Sprecher der Sektion für die jeweilige Sitzung des Engeren Präsidiums. - Zusammenarbeit mit dem Engeren Präsidium
Als Mitglied des Engeren Präsidiums berichtet die Sprecherin/der Sprecher jeder Sektion unmittelbar im Rahmen der Sitzungen des Engeren Präsidiums. Darüber hinaus unterrichtet sie/er die Präsidentin/den Präsidenten der DGAI umgehend über alle bedeutsamen Vorgänge, die den Bereich der jeweiligen Sektion betreffen. - Veranstaltungen und Verlautbarungen der Sektionen
Die Sektionen können außerhalb der Kongresse der DGAI mit Zustimmung des Engeren Präsidiums eigenständige wissenschaftliche Veranstaltungen (Symposien, Seminare etc.) durchführen oder solche in Kooperation mit anderen Fachgesellschaften oder deren Untergliederungen veranstalten. Sie können öffentlich oder nicht- öffentlich sein. Die Zustimmung ist an den Nachweis einer möglichst kostendeckenden Kalkulation der Veranstaltung geknüpft. Zur Deckung der Kosten können die Veranstalter im Einvernehmen mit der Hauptgeschäftsführung Teilnahmegebühren erheben. Die Teilnahmegebühren sollten für Mitglieder der DGAI ermäßigt werden.
Stellungnahmen der Sektionen gegenüber der Öffentlichkeit sowie gegenüber Behörden, Ärztekammern, Kassenärztlichen Vereinigungen und anderen Stellen bedürfen der Zustimmung der Präsidentin/des Präsidenten.
Offizielle Verlautbarungen der Sektionen dürfen nur in Verbindung mit der Kurzbezeichnung DGAI (z.B. Sektion Intensivmedizin der DGAI) und/oder dem DGAI-Logo erfolgen. Der Sektionsname ist kein eigener schutzfähiger Name.
E. Foren
Foren der DGAI
- Zweck:
Das Engere Präsidium der DGAI kann Foren zur Bearbeitung fachspezifischer Fragestellungen und zur Förderung des wissenschaftlichen Austausches der im Fachgebiet Tätigen einrichten und auflösen. - Bildung der Foren:
Das Engere Präsidium der DGAI kann Foren zur Bearbeitung fachspezifischer Fragestellungen und zur Förderung des wissenschaftlichen Austausches der imDie Einsetzung der Foren wird in der Zeitschrift "Anästhesiologie und Intensivmedizin" bekannt gegeben. Jedes Mitglied der DGAI, das sich schriftlich bei der Geschäftsstelle der DGAI anmeldet, kann sich an den Foren beteiligen. Die Mitglieder sind zu den Sitzungen und Veranstaltungen der Foren schriftlich oder durch Bekanntgabe in der Zeitschrift "Anästhesiologie und Intensivmedizin" einzuladen. Das Engere Präsidium ist zu allen Sitzungen und Veranstaltungen der Foren einzuladen. Fachgebiet Tätigen einrichten und auflösen. - Leitung der Foren:
Das Engere Präsidium beruft fünf, maximal sieben Mitglieder eines Lenkungsausschusses, der die Geschäfte des Forums führt. Die Vorsitzende/Der Vorsitzende des Lenkungsausschusses, ihr/sein Stellvertreter sowie die Schriftführerin/der Schriftführer werden von den Mitgliedern des Lenkungsausschusses für eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt, soweit das Engere Präsidium von seinem Recht, diese Personen zu bestimmen, keinen Gebrauch macht. Die Mitglieder des Forums können Vorschläge machen.
Die Foren veranstalten jährlich eine Mitgliederversammlung, die im Zusammenhang mit einem Kongress der DGAI stattfinden soll.
Das Engere Präsidium kann dem Lenkungsausschuss der Foren Themen zur Bearbeitung zuweisen. Der Lenkungsausschuss übernimmt die strategische Planung und die Verantwortung für eine zeitgerechte Bearbeitung und Vorlage der Ergebnisse, er kann im Einvernehmen den Präsidien Themenverantwortliche aus dem Kreis des Forums benennen und diesen definierte Aufgaben zuweisen, soweit das Engere Präsidium keine nähere Bestimmung trifft.
Der Lenkungsausschuss trägt dafür Sorge, dass Mitglieder des Forums in die Bearbeitung eingebunden und informiert werden. Die Foren berichten den Präsidien über die Entwicklungen in ihrem Bereich. Die Präsidien können die Vorsitzenden der Foren um mündlichen Bericht in ihren Sitzungen bitten. Die Foren haben in regelmäßigen Abständen das Interesse der Angemeldeten am Verbleib im Forum zu überprüfen. - Zusammenarbeit mit dem Engeren Präsidium:
Der Vorsitzende des Forums unterrichtet die Präsidentin/den Präsidenten der der DGAI umgehend über alle bedeutsamen Vorgänge, die das Forum betreffen. Die Foren können außerhalb der Kongresse der DGAI mit Zustimmung des Engeren Präsidiums eigenständige wissenschaftliche Veranstaltungen (Symposien, Seminare etc.) durchführen oder solche in Kooperation mit anderen Fachgesellschaften oder deren Untergliederungen veranstalten. Sie können öffentlich oder nicht- öffentlich sein. Die Zustimmung ist an den Nachweis einer möglichst kostendeckenden Kalkulation der Veranstaltung geknüpft. Zur Deckung der Kosten können die Veranstalter im Einvernehmen mit der Hauptgeschäftsführung Teilnahmegebühren erheben. Die Teilnahmegebühren sollten für Mitglieder der DGAI ermäßigt werden.
Stellungnahmen der Foren gegenüber der Öffentlichkeit sowie gegenüber Behörden, Ärztekammern, Kassenärztlichen Vereinigungen und anderen Stellen bedürfen der Zustimmung des Engeren Präsidiums.
Offizielle Verlautbarungen der Foren dürfen nur in Verbindung mit der Kurzbezeichnung DGAI (z.B. Forum XXXX der DGAI) und/oder dem DGAI-Logo erfolgen. Der Forumsname ist kein eigener schutzfähiger Name.
Gemeinsame Foren von BDA und DGAI
- Zweck
Die Präsidien von BDA und DGAI können Foren zur Bearbeitung fachspezifischer Fragestellungen und zur Förderung des wissenschaftlichen und berufspolitischen Austausches der im Fachgebiet Tätigen einrichten und auflösen. - Bildung der Foren
Die Einsetzung der Foren wird in der Zeitschrift "Anästhesiologie und Intensivmedizin" bekannt gegeben. Jedes Mitglied des BDA und der DGAI, das sich schriftlich bei der Geschäftsstelle des BDA und der DGAI anmeldet, kann sich an den Foren beteiligen. Die Mitglieder sind zu den Sitzungen und Veranstaltungen der Foren schriftlich oder durch Bekanntgabe in der Zeitschrift "Anästhesiologie und Intensivmedizin" einzuladen. Die Präsidien sind zu allen Sitzungen und Veranstaltungen der Foren einzuladen. - Geschäftsführung der Foren
Die Präsidien berufen einvernehmlich fünf, maximal sieben Mitglieder eines Lenkungsausschusses, der die Geschäfte des Forums führt. Die Vorsitzende/Der Vorsitzende des Lenkungsausschusses, ihr/sein Stellvertreter sowie die Schriftführerin/der Schriftführer werden von den Mitgliedern des Lenkungsausschusses für eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt, soweit die Präsidien von ihrem Recht, diese Personen zu bestimmen, keinen Gebrauch machen. Die Mitglieder des Forums können Vorschläge machen.
Die Foren veranstalten jährlich eine Mitgliederversammlung, die im Zusammenhang mit einem Kongress der DGAI stattfinden soll. Die Präsidien können dem Lenkungsausschuss der Foren Themen zur Bearbeitung zuweisen. Der Lenkungsausschuss übernimmt die strategische Planung und die Verantwortung für eine zeitgerechte Bearbeitung und Vorlage der Ergebnisse, er kann im
Einvernehmen den Präsidien Themenverantwortliche aus dem Kreis des Forums benennen und diesen definierte Aufgaben zuweisen, soweit die Präsidien keine nähere Bestimmung treffen.
Der Lenkungsausschuss trägt dafür Sorge, dass Mitglieder des Forums in die Bearbeitung eingebunden und informiert werden. Die Foren berichten den Präsidien über die Entwicklungen in ihrem Bereich. Die Präsidien können die Vorsitzenden der Foren um mündlichen Bericht in ihren Sitzungen bitten. Die Foren haben in regelmäßigen Abständen das Interesse der Angemeldeten am Verbleib im Forum zu überprüfen. - Zusammenarbeit mit den Präsidien
Die Vorsitzende/Der Vorsitzende des Forums unterrichtet die Präsidentin/den Präsidenten des BDA und der DGAI umgehend über alle bedeutsamen Vorgänge, die das Forum betreffen.
Die Foren können außerhalb der Kongresse von BDA und DGAI mit Zustimmung der Präsidien eigenständige wissenschaftliche Veranstaltungen (Symposien, Seminare etc.) durchführen oder solche in Kooperation mit anderen Fachgesellschaften oder deren Untergliederungen veranstalten. Sie können öffentlich oder nicht- öffentlich sein. Die Zustimmung ist an den Nachweis einer möglichst kostendeckenden Kalkulation der Veranstaltung geknüpft. Zur Deckung der Kosten können die Veranstalter im Einvernehmen mit der Hauptgeschäftsführung Teilnahmegebühren erheben. Die Teilnahmegebühren sollten für Mitglieder der DGAI ermäßigt werden.
Stellungnahmen der Foren gegenüber der Öffentlichkeit sowie gegenüber Behörden, Ärztekammern, Kassenärztlichen Vereinigungen und anderen Stellen bedürfen der Zustimmung der Präsidien.
Offizielle Verlautbarungen der Foren dürfen nur in Verbindung mit der Kurzbezeichnung BDA / DGAI (z.B. Forum XXXX von BDA / der DGAI) und/oder dem BDA und DGAI-Logo erfolgen. Der Forumsname ist kein eigener schutzfähiger Name.
F. Regelung für Arbeitstreffen und Zusammenkünfte von Kommissionen/Arbeitskreisen/Sektionen und Foren der DGAI
- Anspruchsberechtigt für die Erstattung von Reisekosten sind bei Arbeitskreisen jeweils:
1. Sprecherin bzw. 1. Sprecher
2. Sprecherin bzw. 2. Sprecher
Schriftführerin bzw. Schriftführer - Anspruchsberechtigt für die Erstattung von Reisekosten sind bei Sektionen jeweils:
Sprecherin bzw. Sprecher
1. Stellvertreterin bzw. Stellvertreter
2. Stellvertreterin bzw. Stellvertreter - Anspruchsberechtigt für die Erstattung von Reisekosten sind bei Kommissionen alle Kommissionsmitglieder.
- Anspruchsberechtigt für die Erstattung von Reisekosten sind bei Foren die Mitglieder des Lenkungsausschusses.
- Erstattungsfähige Sitzungen von Kommissionen, Arbeitskreisen, Sektionen und Foren sind:
• jährliche Mitgliederversammlung im Rahmen der Jahreskongresse der DGAI statt.
Es gelten die Bestimmungen des § 12 der Satzung der DGAI, wonach Mitgliederversammlungen als Präsenzveranstaltung, in virtueller oder hybrider Form abgehalten werden können. Das Engere Präsidium entscheidet über die Form der Mitgliederversammlung.
• Sitzungen des Engeren Präsidiums bei Teilnahme als Mitglied oder auf Einladung
• Sonstige Arbeitstreffen und Veranstaltungen des Arbeitskreises in Präsenz soweit im Vorfeld über die Geschäftsstelle eine Genehmigung erteilt wurde. Arbeitstreffen sollen in der Regel virtuell stattfinden. - Erstattungsfähige Kosten
• Die Anmietung von Tagungsräumen / Technik und Catering wird von der DGAI als Träger übernommen. Verträge / Angebote hierzu sind im Vorfeld über die Geschäftsstelle abzustimmen und von dieser zu genehmigen.
• Als Tagespauschale für das Catering gilt eine Obergrenze von max. 60,- € / Person / Tag.
• Die kostenpflichtige Einladung von "Gästen" (Nicht-Mitglieder des Arbeitskreises oder der DGAI/des BDA) ist nur nach vorheriger Genehmigung über die Geschäftsstelle möglich.
• Als Reisekostenersatz werden für die Anspruchsberechtigten folgende Leistungen erstattet:
o Übernachtungen im EZ bis zu 150,- € inkl. Frühstück
o Kosten für Bahnfahrt / Auto / Flug bis max. zum Betrag der 2. Klasse Bahnfahrt vom Wohnort zum Veranstaltungsort und zurück.
pdf Satzung der DGAI (PDF) (55 KB)
Das Engere Präsidium der DGAI beschließt die nachfolgenden Neufassungen der Geschäftsordnungen:(Stand 12.12.2022)
Delegierte Person GRC:
- Das Engere Präsidium der DGAI bestellt die Sprecherin bzw. den Sprecher oder die erste stellvertretende bzw. den erste stellvertretenden Sprecher der Sektion Notfallmedizin oder die Sprecherin bzw. den Sprecher als die nach §6 Abs. 1 a Satz 2 der Satzung des GRC zu benennenden Vertretung der DGAI in der Mitgliederversammlung des GRC.
- Die Amtszeit dieser Vertretung beträgt 2 Jahre. Sie endet automatisch nach zwei Jahren. Eine Wiederbestellung ist zulässig.
Delegierte Person Deutsche Schmerzgesellschaft:
- Das Engere Präsidium der DGAI bestellt die Sprecherin bzw. den Sprecher oder die erste stellvertretende Sprecherin bzw. den ersten stellvertretenden Sprecher der Sektion Schmerzmedizin als Vertretung der DGAI in der Deutschen Schmerzgesellschaft.
- Die Amtszeit dieser Vertretung beträgt 2 Jahre. Sie endet automatisch nach zwei Jahren. Eine Wiederbestellung ist zulässig.
pdf Geschäftsordnung Verlautbarungen der DGAI (248 KB)
Geschäftsordnung zur Erarbeitung von Verlautbarungen* aus Gremien der DGAI
Beschluss des Engeren Präsidiums der DGAI vom 10.08.2020
* S1-S3 Leitlinien folgen dem “Vorgehen bei der Erstellung von DGAI-Leitlinien“ (Anästh. Intensivmed. 49 (2008) 107 – 115)
Kategorie der Verlautbarung:
- Vereinbarung (nur mit anderen Fachgebieten)
- Empfehlung
- Positionspapier
Beteiligte:
- DGAI, ggf. welche Arbeitskreise
- DGAI und BDA
- DGAI und sonstige ____________________
Nicht vom Engeren Präsidium der DGAI in Auftrag gegebene Verlautbarungen aus den Wissenschaftlichen Arbeitskreisen und Kommissionen müssen vor Erstellung schriftlich mit Begründung beim Präsidium beantragt werden (s. Antragsformular). Das Engere Präsidium entscheidet hierüber i.d.R. binnen sieben Tagen im Umlaufverfahren, legt die Kategorie, die Beteiligten und den Berichterstatter fest und beauftragt formal die Erstellung.
Für die Erstellung von beauftragten oder genehmigten Verlautbarungen gilt folgender formaler Ablauf:
- Nach erfolgter Freigabe durch das Engere Präsidium der DGAI wird die Verlautbarung als Entwurf erstellt und an die Geschäftsstelle eingereicht zur Weiterleitung an den Berichterstatter. Für alle Autoren wird eine Interessenserklärung vorgelegt. Alle Mitglieder der Autorengruppe müssen Gelegenheit gehabt haben, sich zu dem Entwurf zu äußern. Der federführende Autor bestätigt dieses bei Einreichung und fügt eine Liste ggf. abweichender Meinungen bei (s. Formulare Bestätigung Kenntnisnahme, Erklärung der Interessen).
- Der Entwurf wird über die Geschäftsstelle dem Berichterstatter vorgelegt. Dieser wählt zwei Gutachter aus, die den Entwurf über die Geschäftsstelle erhalten, ihn innerhalb von sechs Wochen prüfen und ihr Gutachten dem Berichterstatter über die Geschäftsstelle zuleiten. Das Gutachten gliedert sich in zwei Teile:
1) ein Gutachten für den Berichterstatter, das den Autoren nicht zugeleitet wird.
2) ein Gutachten mit Hinweisen an die Autoren in anonymisierter Form.
Die Gutachter dürfen nicht zum Autorenkreis gehören.
- Der Berichterstatter leitet die Hinweise des Gutachters, ggf. mit eigenen Kommentaren versehen, an die Geschäftsstelle weiter, und diese in ggf. nochmals anonymisierter Form an die Autoren weiter.
- Die Autoren senden den überarbeiteten Entwurf (in dem alle Veränderungen zur vorherigen Version eindeutig kenntlich gemacht sind) zusammen mit einer dezidierten Stellungnahme zu den einzelnen Kritikpunkten ("Point by Point-Response") innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Gutachten über die Geschäftsstelle an den Berichterstatter. Dieser entscheidet, ob eine erneute Stellungnahme der Gutachter zum revidierten Entwurf erforderlich ist, oder ob dieser mit den zugehörigen Dokumenten (Gutachten, Stellungnahmen der Autoren, Erklärungen zur Kenntnisnahme und Interessenskonflikten) zur Vorbereitung der Beschlussfassung direkt an die Mitglieder des Engeren Präsidiums weitergeleitet werden kann. Dies erfolgt i.d.R. im Umlaufverfahren über die Geschäftsstelle, ggf. spätestens 2 Wochen vor der entsprechenden Präsidiumssitzung.
- Der Berichterstatter informiert in der Präsidiumssitzung über den Begutachtungsprozess und gibt ein Votum für die Beschlussfassung ab.
- Das Präsidium beschließt:
a) über Annahme oder Ablehnung (bzw. erneute Revision)
b) bei Annahme: über den Weg der Publikation
- Voraussetzung für die Vorlage im Engeren Präsidium (auch im Umlaufverfahren) ist, dass der Berichterstatter den Begutachtungsprozess abgeschlossen hat und der Vorlage zugestimmt hat. In diesem Fall wird der begutachtete und ggf. revidierte Entwurf, versehen mit dem Votum des Berichterstatters, über die Geschäftsstelle an das Präsidium versandt. Eine Beschlussfassung (auch im Umlaufverfahren) soll nach einem Vorlauf von 4 Wochen innerhalb von einer Woche erfolgen. Keine Rückmeldung bedeutet Zustimmung. Die Ablehnung eines Beschlusses durch ein Präsidiumsmitglied erfordert persönliche Erörterung und erneute Beschlussfassung.
Neuwieder Straße 9 | |||
90411 Nürnberg | |||
Telefon | 0911 933780 | ||
Hauptgeschäftsführer |
Prof. Dr. med. Alexander Schleppers | ||
Leitung Geschäftsstelle | Dipl.-Sozialw. Tina Rhaiem | ||
Projektleitung Patientensicherheit |
Dipl.-Sozialw. Tina Rhaiem |
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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | |||
Sekretariat /Projektmanagement | Nina Haimerl | 0911 - 93378-15 | |
Jasmin Hauser | 0911 - 93378-30 | ||
Dipl.-Demogr. Tanja Hayn | 0911 - 93378-23 | ||
Katrin Langer | 0911 - 93378-21 | ||
Cristina Wolf | 0911 - 93378-22 | ||
Redaktion A&I | Carolin Sofia Kopp B.A. | 0911 - 93378-12 | |
Buchhaltung | Kathrin Barbian | 0911 - 93378-16 |
Mitgliederverwaltung | c/o MCN Medizinische Congressorganisation Nürnberg GmbH Mitgliederverwaltung DGAI |
|
Neuwieder Str. 9 | ||
90411 Nürnberg | ||
Telefon | 0911 39316-23 | |
0911 39316-10 | ||
Telefax | 0911 39316-58 | |
Anfahrt | ![]() |
50jähriges Bestehen der DGAI
Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) wurde als "Deutsche Gesellschaft für Anaesthesie" (DGA) am Freitag, dem 10. April 1953 im Vortragssaal 1 des Deutschen Museums in München gegründet.
§1 der am gleichen Tage beschlossenen Satzung lautet: "Die Deutsche Gesellschaft für Anaesthesie (= D.G.A.) bezweckt, deutsche Ärzte zu gemeinsamer Arbeit am Ausbau und Fortschritt der Anaesthesie zu vereinen und die Interessen ihrer Mitglieder zu wahren." Dieses Vermächtnis der Gründerväter ist bis heute Inhalt, Ziel und Auftrag der DGAI.
Ehemalige PräsidentInnen
J. Bark, Wehrawald/Tübingen ![]() |
1953 - 1954 |
L. Zürn, München ![]() |
1955 - 1956 |
M. Zindler, Düsseldorf ![]() |
1957 - 1958 |
O.H. Just, Berlin / Heidelberg ![]() |
1959 - 1961 |
K. Wiemers, Freiburg i. Br. ![]() |
1962 - 1964 |
K. Horatz, Hamburg ![]() |
1965 - 1966 |
H.W. Opderbecke, Nürnberg ![]() |
1967 - 1968 |
K. Hutschenreuter, Homburg / Saar ![]() |
1969 - 1970 |
P. Lawin, Hamburg / Münster ![]() |
1971 - 1972 |
E. Rügheimer, Erlangen ![]() |
1973 - 1974 |
W.F. Henschel, Bremen ![]() |
1975 - 1976 |
K.H. Weis, Würzburg | 1977 - 1978 |
E. Rügheimer, Erlangen ![]() |
1979 - 1980 |
J. Schara, Wuppertal | 1981 - 1982 |
F.W. Ahnefeld, Ulm ![]() |
1983 - 1984 |
D. Kettler, Göttingen | 1985 - 1986 |
K. Peter, München | 1987 - 1988 |
K. Fischer, Bremen ![]() |
1989 - 1990 |
K. Eyrich, Berlin ![]() |
1991 - 1992 |
G. Benad, Rostock | 1993 |
R. Dudziak, Frankfurt | 1994 |
R. Purschke, Dortmund ![]() |
1995 |
K. van Ackern, Mannheim | 1996 |
J. Schulte am Esch, Hamburg | 1997 |
G. Hempelmann, Gießen | 1998 |
D. Patschke, Marl | 1999 |
K. Geiger, Freiburg | 2000 |
E. Götz, Darmstadt | 2001 |
J. Tarnow, Düsseldorf | 2002 |
E. Martin, Heidelberg | 2003 |
C. Krier, Stuttgart | 2004 |
J. Radke, Halle | 2005 - 2006 |
H. Van Aken, Münster | 2007 - 2008 |
J. Schüttler, Erlangen | 2009 - 2010 |
G. Nöldge-Schomburg, Rostock | 2011 - 2012 |
C. Werner, Mainz | 2013 - 2014 |
T. Koch, Dresden | 2015 - 2016 |
B. Zwißler, München | 2017 - 2018 |
R. Rossaint, Aachen | 2019 - 2020 |
F. Wappler, Köln | 2021 - 2022 |
Mit ihren vier Säulen – Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerzmedizin – zählt die Anästhesiologie zu den vielfältigsten und abwechslungsreichsten Fachgebieten der Medizin. Kein anderes Fach bietet eine derart breite medizinisch praktische Grundlagenausbildung. Auch die Karriere und Entwicklungsmöglichkeiten sind sehr gut - mehr dazu finden Sie auch auf der DGAI-Seite unter Nachwuchsförderung.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite www.anaesthesist-werden.de oder bei Facebook, Anästhesist werden und Junge Anästhesie. Auch in diesem Jahr ist wieder eine "Summer-School" (WAKWiN) geplant.
Für Studierende bieten wir nachfolgende Leistungen kostenfrei:
- A&I online - Zeitschrift für Anästhesiologie
- freier Eintritt für
- Deutscher Anästhesiecongress (DAC)
- Hauptstadtkongress der DGAI für Anästhesiologie und Intensivtherapie mit Pflegesymposium und Rettungsdienstforum (HAI)
- Norddeutsche Anästhesie-Tage (NAT)
- Westdeutsche Anästhesietage 2019 (WAT)
- Forum Interdisziplinäre Intensivmedizin (FII)
- Anästhesietage Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen (ABBSAT)
Wenn Sie Fragen haben - sprechen Sie uns einfach an.
Deutschland
Überregional
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesärztekammer
Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI)
Deutsche Krankenhausgesellschaft
Horst-Stoeckel-Museum für die Geschichte der Anästhesiologie
Interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaft für klinische Hämotherapie (IAKH)
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Leitlinien der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften (AWMF)
Paul-Ehrlich-Institut
Robert-Koch-Institut
Europa
European Association of Cardiothoracic Anaesthesiology and Intensive Care (EACTAIC)
European Federation of IASP Chapters (EFIC)
European Malignant Hyperthermia Group (EMHG)
European Society for Intravenous Anaesthesia (EUROSIVA)
European Society of Anaesthesiology (ESAIC)
European Society of Regional Anaesthesia & Pain Therapy (ESRA)
UEMS Multidisciplinary Joint Committee of Intensive Care Medicine
Union of European Medical Specialists (UEMS) - Section of Anaesthesiology
Weltweit
American Heart Association (deutschsprachige Website)
American Society of Anesthesiology (ASA)
International Anesthesia Research Society (IARS)
International Association for the Study of Pain (IASP)
Obstetric Anaesthetists' Association
Society for Education in Anesthesia
Society for Obstetric Anesthesia & Perinatology
World Federation of Societies of Anaesthesiologists (WFSA)
World Health Organisation (WHO)
AACHEN
AUSGBURG
BAYREUTH
BERLIN
Augustenburger Platz 1
BIELEFELD
BOCHUM
BONN
DRESDEN
DÜSSELDORF
ERLANGEN
ESSEN
FRANKFURT
FREIBURG
GIESSEN
GREIFSWALD
GÖTTINGEN
HALLE
HAMBURG
HANNOVER
HEIDELBERG
HOMBURG
JENA
KIEL
KÖLN
LEIPZIG
LÜBECK
MAGDEBURG
MAINZ
MANNHEIM
MARBURG
MÜNCHEN
MÜNSTER
OLDENBURG
REGENSBURG
ROSTOCK
TÜBINGEN
ULM
WITTEN/HERDECKE
WÜRZBURG
Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) besteht in der Rechtsform eines eingetragenen Vereines (e.V.). Entsprechend dem Vereinsrecht und der Satzung der DGAI sind Organe der Gesellschaft:
- Der Vorstand, bestehend aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten.
- Das Engere Präsidium, bestehend aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Generalsekretär, dem Schriftführer, dem Kassenführer, dem Vertreter der Landesvorsitzenden, dem jeweiligen Präsidenten des Berufsverbandes Deutscher Anästesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) sowie den Sprecherinnen und Sprechern der Sektionen, der Vertretung der Division B und C.
- Die Mitgliederversammlung, die mindestens einmal jährlich - meist im Zusammenhang mit dem Jahreskongreß der DGAI - einberufen wird.
- Zur Wahrnehmung regionaler Aufgaben der DGAI bestehen 17 Landesverbände für die Bereiche der Landesärztekammern. Die Landesverbände führen jährlich eine Landesmitgliederversammlung durch, in der auch der/die Landesvorsitzende sowie der/die 1. und 2. Stellvertreter/in gewählt werden.
Verabschiedet vom Engeren Präsidium der DGAI am 12.12.2022
Kommunikation in den Gremien
Zur Mitarbeit in den Gremien der DGAI ist die Angabe einer Mailadresse in der Mitgliederverwaltung grundsätzliche Voraussetzung. Jegliche Kommunikation, auch Einladungen zu Wahlen etc., wird in der Regel über Mail erfolgen.
Rechtsposition der Gremien
Die Gremien sind rechtlich unselbständige Untergliederungen der DGAI. Sie verfügen über keine eigene Vermögensfähigkeit und können keine eigenen Rechte und Pflichten begründen. Gremien sind keine eigenständige Interessensvertretung und sind der Satzung der DGAI in der jeweils geltenden Fassung sowie den ggf. ihr übertragenen Aufgaben unterworfen.
Kommissionen der DGAI
Zweck der Kommissionen:
Das Engere Präsidium kann Kommissionen zur Bearbeitung der von ihm sowie von den anderen Organen der DGAI wahrzunehmenden Aufgaben einsetzen. Gliederung der Kommissionen:
Die Kommissionen gliedern sich in ad hoc Kommissionen und permanente Kommissionen der DGAI.
Ad hoc Kommissionen
Ad hoc Kommissionen werden für zeitlich limitierte Aufträge berufen, insbesondere zur Vorbereitung und Ausarbeitung von Beschlüssen des Engeren Präsidiums oder anderer Organe der DGAI zu bestimmten Sachfragen. Ad hoc Kommissionen werden nach der Erledigung des ihnen erteilten Auftrags durch das Engere Präsidium aufgelöst.
Permanente Kommissionen
Permanente Kommissionen werden für Aufträge berufen, die auf längere Sicht wahrzunehmen sind. Sie sollen das Engere Präsidium oder andere Organe der DGAI insbesondere bei der Durchführung von Aufgaben entlasten, die spezielle Sachkenntnisse und eine kontinuierliche Bearbeitung erfordern.
Einsetzung der Kommissionen
Sowohl ad hoc als auch permanente Kommissionen werden vom Engeren Präsidium berufen. Das Engere Präsidium bestimmt Zahl und Person der Mitglieder. Die Anzahl der Kommissionsmitglieder soll in der Regel 10 nicht überschreiten.
Amtszeiten der Kommissionen
Kommissionsmitglieder werden grundsätzlich für die Dauer von 3 Jahren berufen. Eine erneute Berufung ist möglich.
Leitung der Kommissionen
Die Arbeit der Kommissionen wird von einer/einem "Federführenden" koordiniert. Die/Der "Federführende" wird entweder von dem Engeren Präsidium bestimmt, oder, sofern das Engere Präsidium von diesem Recht keinen Gebrauch gemacht hat, von den Mitgliedern der Kommission gewählt. Die Kommissionen sind an die ihnen erteilten Aufträge gebunden.
Zusammenarbeit mit dem Engeren Präsidium
Grundsätzlich erstellen Kommissionen jeweils zum 31.12. eines Kalenderjahres einen schriftlichen Bericht über die erfolgten Arbeiten. Darüber hinaus sind die Kommissionen verpflichtet, auf Aufforderung des Engeren Präsidiums über ihre Arbeit schriftlich oder mündlich in den Sitzungen des Engeren Präsidiums zu berichten.
Auflösung von Kommissionen
Die Kommissionen werden mit der Erledigung des ihnen erteilten Auftrags oder bei Übertragung auf ein anderes Gremium vom Engeren Präsidium aufgelöst.
Gemeinsame Kommissionen BDA/DGAI
Zweck der Gemeinsamen Kommission
Das Engere Präsidium DGAI und das Präsidium BDA können Gemeinsame Kommissionen zur Bearbeitung der von ihnen wahrzunehmenden Aufgaben einsetzen.
Gemeinsame Kommissionen von BDA und DGAI werden für Aufgaben berufen, die auf längere Sicht wahrzunehmen sind. Sie sollen die Präsidien insbesondere bei der Durchführung von Aufgaben entlasten, die spezielle Sachkenntnisse und eine kontinuierliche Bearbeitung erfordern. Beide Präsidien besetzen die Kommission paritätisch. Die Anzahl der Kommissionsmitglieder soll in der Regel 10 nicht überschreiten.
Amtszeiten der Kommissionen
Kommissionsmitglieder werden grundsätzlich für die Dauer von 2 Jahren berufen. Eine erneute Berufung ist möglich.
Leitung der Kommissionen
Die Arbeit der Kommissionen wird von einer/einem "Federführenden" koordiniert. Die/Der "Federführende" wird im Einvernehmen von dem Engeren Präsidium der DGAI und dem Präsidium des BDA bestimmt, oder, sofern die Präsidien von diesem Recht keinen Gebrauch machen, von den Mitgliedern der Kommission gewählt. Die Kommissionen sind an die ihnen erteilten Aufträge gebunden.
Zusammenarbeit mit den Präsidien
Grundsätzlich erstellen Kommissionen jeweils zum 31.12. eines Kalenderjahres einen schriftlichen Bericht über die erfolgten Arbeiten. Darüber hinaus sind die Kommissionen verpflichtet, auf Aufforderung des Engeren Präsidiums der DGAI bzw. des Präsidiums des BDA über ihre Arbeit schriftlich oder mündlich in den Sitzungen der Präsidien zu berichten.
Auflösung von Kommissionen
Die Kommissionen werden mit der Erledigung des ihnen erteilten Auftrags oder bei Übertragung auf ein anderes Gremium von den Präsidien aufgelöst.
Arbeitskreise
Das Engere Präsidium kann folgende Gremien einsetzen und auflösen
(Intersektorale) Wissenschaftliche Arbeitskreise Gemeinsame Arbeitskreise von DGAI und BDA Interdisziplinäre ArbeitskreiseZwecke der Arbeitskreise
Das Engere Präsidium kann (Intersektorale) Wissenschaftliche Arbeitskreise, gemeinsame Arbeitskreise von DGAI und BDA – diese in Abstimmung mit dem Präsidium des BDA - sowie interdisziplinäre Arbeitskreise zur Förderung des wissenschaftlichen und berufspraktischen Fortschritts, zur Fort- und Weiterentwicklung wissenschaftlicher und berufspolitischer Ziele sowie zum Erfahrungsaustausch in speziellen, auch interdisziplinären Aufgabenbereichen der Anästhesiologie einsetzen. Die Arbeitskreise sind rechtlich unselbständige Untergliederungen der DGAI. Bildung der Arbeitskreise: Die Einsetzung jedes Arbeitskreises wird in der Zeitschrift "Anästhesiologie und Intensivmedizin" bekanntgegeben. Jedes Mitglied der DGAI, das sich schriftlich bei der Geschäftsstelle der DGAI anmeldet, kann sich mit Sitz- und Stimmrecht an den Arbeitskreisen – bei gemeinsamen Arbeitskreisen als Mitglied der DGAI oder des BDA beteiligen. Die angemeldeten Mitglieder sind zu den Sitzungen und Veranstaltungen der Arbeitskreise schriftlich oder durch Bekanntgabe in der Zeitschrift "Anästhesiologie und Intensivmedizin" einzuladen. Die Mitglieder des Engeren Präsidiums sind zu allen Sitzungen und Veranstaltungen der Arbeitskreise einzuladen; auf Verlangen ist ihnen das Wort zu erteilen. Leitung der Arbeitskreise: Das Engere Präsidium beruft auf jeweils zwei Jahre eine Sprecherin/einen Sprecher und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter. Bei gemeinsamen Arbeitskreisen berufen das Engere Präsidium der DGAI und das Präsidium des BDA einvernehmlich eine Sprecherin/einen Sprecher und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter. Die Arbeitskreise haben das Vorschlagsrecht. Sie wählen hierzu in ihrer Mitgliederversammlung eine Sprecherin/einen Sprecher und eine Stellvertreterin/einen sowie eine Schriftführerin/einen Schriftführer. Die Mitgliederversammlungen der Arbeitskreise sollen im Zusammenhang mit einem Kongress der DGAI stattfinden. Die Arbeitskreise berichten mindestens einmal im Kalenderjahr an das Engere Präsidium über die Entwicklung in ihrem Bereich. Zusammenarbeit mit dem Engeren Präsidium: Die Sprecher unterrichten das Engere Präsidium der DGAI – bei gemeinsamen Arbeitskreisen auch das Präsidium des BDA - umgehend über alle bedeutsamen Vorgänge, die ihren Arbeitskreis betreffen. Stellungnahmen der Arbeitskreise gegenüber der Öffentlichkeit sowie gegenüber Behörden, Ärztekammern, Kassenärztlichen Vereinigungen und anderen Stellen bedürfen der Zustimmung des Engeren Präsidiums der DGAI – bei gemeinsamen Arbeitskreisen auch des Präsidiums des BDA. Öffentliche Veranstaltungen der Arbeitskreise bedürfen der Zustimmung des Engeren Präsidiums der DGAI, bei gemeinsamen Arbeitskreisen auch der Zustimmung des Präsidiums des BDA. Einmal jährlich werden die Sprecher der Arbeitskreise zu einer Sitzung des Engeren Präsidiums der DGAI eingeladen, an der sie mit beratender Stimme teilnehmen. Darüber hinaus erstatten sie bei Bedarf auf Einladung Bericht vor dem Engeren Präsidium der DGAI, bei gemeinsamen Arbeitskreisen auch vor dem Präsidium des BDA. Veranstaltungen der Arbeitskreise Die Arbeitskreise können außerhalb der Kongresse der DGAI mit Zustimmung des Engeren Präsidiums der DGAI bzw. – bei gemeinsamen Arbeitskreisen – auch des Präsidiums des BDA eigenständige wissenschaftliche Veranstaltungen (Symposien, Seminare etc.) durchführen oder solche in Kooperation mit anderen Fachgesellschaften oder deren Untergliederungen veranstalten. Sie können öffentlich oder nicht-öffentlich sein. Die Zustimmung ist an den Nachweis einer möglichst kostendeckenden Kalkulation der Veranstaltung geknüpft. Zur Deckung der Kosten können die Veranstalter im Einvernehmen mit der Hauptgeschäftsführung Teilnahmegebühren erheben. Die Teilnahmegebühren sollten für Mitglieder der DGAI, bei gemeinsamen Arbeitskreisen auch für Mitglieder des BDA ermäßigt werden.
Sektionen
Zweck der Sektionen
Das Engere Präsidium kann Sektionen für Teilbereiche der Anästhesiologie, insbesondere der Anästhesie, der Intensivmedizin, der Notfallmedizin, der Schmerz- und der Palliativmedizin zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben einrichten. Die Sektionen sind dem Vereinszweck verpflichtet, insbesondere zur Förderung der wissenschaftlichen Arbeit und Förderung der Qualität der anästhesiologischen Versorgung in den jeweiligen Spezialgebieten. Bildung der Sektionen Die Einsetzung der Sektionen wird in der Zeitschrift "Anästhesiologie und Intensivmedizin" bekannt gegeben. Das Engere Präsidium weist bestehende oder neu zu gründende Arbeitskreise einer der Sektionen zu. Wo dies nicht eindeutig/ausschließlich möglich ist, wird der Arbeitskreis einer "federführenden" Sektion als intersektoraler Arbeitskreis zugeordnet. Jedes Mitglied der DGAI, das sich schriftlich oder in Textform bei der Geschäftsstelle der DGAI zur Teilnahme an einem Arbeitskreis im Sinne von Ziffer B der Geschäftsordnung anmeldet, wird damit Mitglied der zugehörigen Sektion und kann sich mit Sitz- und Stimmrecht an dieser beteiligen. Die Mitglieder der Sektionen sind zu deren Sitzungen und Veranstaltungen schriftlich oder durch Bekanntgabe in der Zeitschrift "Anästhesiologie und Intensivmedizin" einzuladen. Die Mitglieder des Engeren Präsidium sind zu allen Sitzungen und Veranstaltungen der Sektionen einzuladen, auf Verlangen ist ihnen das Wort zu erteilen. Leitung der Sektionen Jede Sektion hat eine Sprecherin/einen Sprecher, eine 1. und 2. Stellvertreterin bzw. einen 1. und 2. Stellvertreter. Die Sektionssprecherin/der Sektionssprecher und die Stellvertreter werden durch die Sektionsmitglieder gewählt. Die Amtszeit und Wahlperioden richten sich nach den Amtszeiten und Wahlperioden des Engeren Präsidiums. Die Mitgliederversammlungen der Sektionen sollen im Zusammenhang mit einem Kongress der DGAI stattfinden. Als Sektionssprecherin/Sektionssprecher können nur Personen gewählt werden, die zum Zeitpunkt der Wahl amtierende 1. oder 2. Sprecherin oder Sprecher eines der der Sektion zugewiesenen Arbeitskreises sind. Die Sektionssprecherin/der Sektionssprecher sowie die 1.Stellvertreterin/der 1. Stellvertreter müssen Fachärztin/Facharzt für Anästhesiologie sein sowie in der Sektion Intensivmedizin über die Zusatzweiterbildung Spezielle Intensivmedizin, in der Sektion Schmerzmedizin über die Zusatzweiterbildung Spezielle Schmerztherapie, in der Sektion Palliativmedizin über die Zusatzweiterbildung Palliativmedizin sowie in der Sektion Notfallmedizin über die Zusatzweiterbildung Notfallmedizin und/oder Klinische Akut- und Notfallmedizin verfügen. Die Sprecherin/der Sprecher jeder Sektion ist stimmberechtigtes Mitglied des Engeren Präsidiums. Ist die Sprecherin/der Sprecher einer Sektion verhindert, vertritt die 1.Stellvertreterin/der 1. Stellvertreter, im Falle auch deren/dessen Verhinderung die 2.Stellvertreterin/der 2. Stellvertreter die Sprecherin/den Sprecher der Sektion für die jeweilige Sitzung des Engeren Präsidiums. Zusammenarbeit mit dem Engeren Präsidium Als Mitglied des Engeren Präsidiums berichtet die Sprecherin/der Sprecher jeder Sektion unmittelbar im Rahmen der Sitzungen des Engeren Präsidiums. Darüber hinaus unterrichtet sie/er die Präsidentin/den Präsidenten der DGAI umgehend über alle bedeutsamen Vorgänge, die den Bereich der jeweiligen Sektion betreffen. Veranstaltungen und Verlautbarungen der Sektionen Die Sektionen können außerhalb der Kongresse der DGAI mit Zustimmung des Engeren Präsidiums eigenständige wissenschaftliche Veranstaltungen (Symposien, Seminare etc.) durchführen oder solche in Kooperation mit anderen Fachgesellschaften oder deren Untergliederungen veranstalten. Sie können öffentlich oder nicht- öffentlich sein. Die Zustimmung ist an den Nachweis einer möglichst kostendeckenden Kalkulation der Veranstaltung geknüpft. Zur Deckung der Kosten können die Veranstalter im Einvernehmen mit der Hauptgeschäftsführung Teilnahmegebühren erheben. Die Teilnahmegebühren sollten für Mitglieder der DGAI ermäßigt werden. Stellungnahmen der Sektionen gegenüber der Öffentlichkeit sowie gegenüber Behörden, Ärztekammern, Kassenärztlichen Vereinigungen und anderen Stellen bedürfen der Zustimmung der Präsidentin/des Präsidenten. Offizielle Verlautbarungen der Sektionen dürfen nur in Verbindung mit der Kurzbezeichnung DGAI (z.B. Sektion Intensivmedizin der DGAI) und/oder dem DGAI-Logo erfolgen. Der Sektionsname ist kein eigener schutzfähiger Name.
Foren
Foren der DGAI
Zweck: Das Engere Präsidium der DGAI kann Foren zur Bearbeitung fachspezifischer Fragestellungen und zur Förderung des wissenschaftlichen Austausches der im Fachgebiet Tätigen einrichten und auflösen. Bildung der Foren: Das Engere Präsidium der DGAI kann Foren zur Bearbeitung fachspezifischer Fragestellungen und zur Förderung des wissenschaftlichen Austausches der imDie Einsetzung der Foren wird in der Zeitschrift "Anästhesiologie und Intensivmedizin" bekannt gegeben. Jedes Mitglied der DGAI, das sich schriftlich bei der Geschäftsstelle der DGAI anmeldet, kann sich an den Foren beteiligen. Die Mitglieder sind zu den Sitzungen und Veranstaltungen der Foren schriftlich oder durch Bekanntgabe in der Zeitschrift "Anästhesiologie und Intensivmedizin" einzuladen. Das Engere Präsidium ist zu allen Sitzungen und Veranstaltungen der Foren einzuladen. Fachgebiet Tätigen einrichten und auflösen. Leitung der Foren: Das Engere Präsidium beruft fünf, maximal sieben Mitglieder eines Lenkungsausschusses, der die Geschäfte des Forums führt. Die Vorsitzende/Der Vorsitzende des Lenkungsausschusses, ihr/sein Stellvertreter sowie die Schriftführerin/der Schriftführer werden von den Mitgliedern des Lenkungsausschusses für eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt, soweit das Engere Präsidium von seinem Recht, diese Personen zu bestimmen, keinen Gebrauch macht. Die Mitglieder des Forums können Vorschläge machen. Die Foren veranstalten jährlich eine Mitgliederversammlung, die im Zusammenhang mit einem Kongress der DGAI stattfinden soll. Das Engere Präsidium kann dem Lenkungsausschuss der Foren Themen zur Bearbeitung zuweisen. Der Lenkungsausschuss übernimmt die strategische Planung und die Verantwortung für eine zeitgerechte Bearbeitung und Vorlage der Ergebnisse, er kann im Einvernehmen den Präsidien Themenverantwortliche aus dem Kreis des Forums benennen und diesen definierte Aufgaben zuweisen, soweit das Engere Präsidium keine nähere Bestimmung trifft. Der Lenkungsausschuss trägt dafür Sorge, dass Mitglieder des Forums in die Bearbeitung eingebunden und informiert werden. Die Foren berichten den Präsidien über die Entwicklungen in ihrem Bereich. Die Präsidien können die Vorsitzenden der Foren um mündlichen Bericht in ihren Sitzungen bitten. Die Foren haben in regelmäßigen Abständen das Interesse der Angemeldeten am Verbleib im Forum zu überprüfen. Zusammenarbeit mit dem Engeren Präsidium: Der Vorsitzende des Forums unterrichtet die Präsidentin/den Präsidenten der der DGAI umgehend über alle bedeutsamen Vorgänge, die das Forum betreffen. Die Foren können außerhalb der Kongresse der DGAI mit Zustimmung des Engeren Präsidiums eigenständige wissenschaftliche Veranstaltungen (Symposien, Seminare etc.) durchführen oder solche in Kooperation mit anderen Fachgesellschaften oder deren Untergliederungen veranstalten. Sie können öffentlich oder nicht- öffentlich sein. Die Zustimmung ist an den Nachweis einer möglichst kostendeckenden Kalkulation der Veranstaltung geknüpft. Zur Deckung der Kosten können die Veranstalter im Einvernehmen mit der Hauptgeschäftsführung Teilnahmegebühren erheben. Die Teilnahmegebühren sollten für Mitglieder der DGAI ermäßigt werden. Stellungnahmen der Foren gegenüber der Öffentlichkeit sowie gegenüber Behörden, Ärztekammern, Kassenärztlichen Vereinigungen und anderen Stellen bedürfen der Zustimmung des Engeren Präsidiums. Offizielle Verlautbarungen der Foren dürfen nur in Verbindung mit der Kurzbezeichnung DGAI (z.B. Forum XXXX der DGAI) und/oder dem DGAI-Logo erfolgen. Der Forumsname ist kein eigener schutzfähiger Name.
Gemeinsame Foren von BDA und DGAI
Zweck Die Präsidien von BDA und DGAI können Foren zur Bearbeitung fachspezifischer Fragestellungen und zur Förderung des wissenschaftlichen und berufspolitischen Austausches der im Fachgebiet Tätigen einrichten und auflösen. Bildung der Foren Die Einsetzung der Foren wird in der Zeitschrift "Anästhesiologie und Intensivmedizin" bekannt gegeben. Jedes Mitglied des BDA und der DGAI, das sich schriftlich bei der Geschäftsstelle des BDA und der DGAI anmeldet, kann sich an den Foren beteiligen. Die Mitglieder sind zu den Sitzungen und Veranstaltungen der Foren schriftlich oder durch Bekanntgabe in der Zeitschrift "Anästhesiologie und Intensivmedizin" einzuladen. Die Präsidien sind zu allen Sitzungen und Veranstaltungen der Foren einzuladen. Geschäftsführung der Foren Die Präsidien berufen einvernehmlich fünf, maximal sieben Mitglieder eines Lenkungsausschusses, der die Geschäfte des Forums führt. Die Vorsitzende/Der Vorsitzende des Lenkungsausschusses, ihr/sein Stellvertreter sowie die Schriftführerin/der Schriftführer werden von den Mitgliedern des Lenkungsausschusses für eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt, soweit die Präsidien von ihrem Recht, diese Personen zu bestimmen, keinen Gebrauch machen. Die Mitglieder des Forums können Vorschläge machen. Die Foren veranstalten jährlich eine Mitgliederversammlung, die im Zusammenhang mit einem Kongress der DGAI stattfinden soll. Die Präsidien können dem Lenkungsausschuss der Foren Themen zur Bearbeitung zuweisen. Der Lenkungsausschuss übernimmt die strategische Planung und die Verantwortung für eine zeitgerechte Bearbeitung und Vorlage der Ergebnisse, er kann im Einvernehmen den Präsidien Themenverantwortliche aus dem Kreis des Forums benennen und diesen definierte Aufgaben zuweisen, soweit die Präsidien keine nähere Bestimmung treffen. Der Lenkungsausschuss trägt dafür Sorge, dass Mitglieder des Forums in die Bearbeitung eingebunden und informiert werden. Die Foren berichten den Präsidien über die Entwicklungen in ihrem Bereich. Die Präsidien können die Vorsitzenden der Foren um mündlichen Bericht in ihren Sitzungen bitten. Die Foren haben in regelmäßigen Abständen das Interesse der Angemeldeten am Verbleib im Forum zu überprüfen. Zusammenarbeit mit den Präsidien Die Vorsitzende/Der Vorsitzende des Forums unterrichtet die Präsidentin/den Präsidenten des BDA und der DGAI umgehend über alle bedeutsamen Vorgänge, die das Forum betreffen. Die Foren können außerhalb der Kongresse von BDA und DGAI mit Zustimmung der Präsidien eigenständige wissenschaftliche Veranstaltungen (Symposien, Seminare etc.) durchführen oder solche in Kooperation mit anderen Fachgesellschaften oder deren Untergliederungen veranstalten. Sie können öffentlich oder nicht- öffentlich sein. Die Zustimmung ist an den Nachweis einer möglichst kostendeckenden Kalkulation der Veranstaltung geknüpft. Zur Deckung der Kosten können die Veranstalter im Einvernehmen mit der Hauptgeschäftsführung Teilnahmegebühren erheben. Die Teilnahmegebühren sollten für Mitglieder der DGAI ermäßigt werden. Stellungnahmen der Foren gegenüber der Öffentlichkeit sowie gegenüber Behörden, Ärztekammern, Kassenärztlichen Vereinigungen und anderen Stellen bedürfen der Zustimmung der Präsidien. Offizielle Verlautbarungen der Foren dürfen nur in Verbindung mit der Kurzbezeichnung BDA / DGAI (z.B. Forum XXXX von BDA / der DGAI) und/oder dem BDA und DGAI-Logo erfolgen. Der Forumsname ist kein eigener schutzfähiger Name.
Regelung für Arbeitstreffen und Zusammenkünfte von Kommissionen/Arbeitskreisen/Sektionen und Foren der DGAI
Anspruchsberechtigt für die Erstattung von Reisekosten sind bei Arbeitskreisen jeweils: 1. Sprecherin bzw. 1. Sprecher 2. Sprecherin bzw. 2. Sprecher Schriftführerin bzw. Schriftführer Anspruchsberechtigt für die Erstattung von Reisekosten sind bei Sektionen jeweils: Sprecherin bzw. Sprecher 1. Stellvertreterin bzw. Stellvertreter 2. Stellvertreterin bzw. Stellvertreter Anspruchsberechtigt für die Erstattung von Reisekosten sind bei Kommissionen alle Kommissionsmitglieder. Anspruchsberechtigt für die Erstattung von Reisekosten sind bei Foren die Mitglieder des Lenkungsausschusses. Erstattungsfähige Sitzungen von Kommissionen, Arbeitskreisen, Sektionen und Foren sind: • jährliche Mitgliederversammlung im Rahmen der Jahreskongresse der DGAI statt. Es gelten die Bestimmungen des § 12 der Satzung der DGAI, wonach Mitgliederversammlungen als Präsenzveranstaltung, in virtueller oder hybrider Form abgehalten werden können. Das Engere Präsidium entscheidet über die Form der Mitgliederversammlung. • Sitzungen des Engeren Präsidiums bei Teilnahme als Mitglied oder auf Einladung • Sonstige Arbeitstreffen und Veranstaltungen des Arbeitskreises in Präsenz soweit im Vorfeld über die Geschäftsstelle eine Genehmigung erteilt wurde. Arbeitstreffen sollen in der Regel virtuell stattfinden. Erstattungsfähige Kosten • Die Anmietung von Tagungsräumen / Technik und Catering wird von der DGAI als Träger übernommen. Verträge / Angebote hierzu sind im Vorfeld über die Geschäftsstelle abzustimmen und von dieser zu genehmigen. • Als Tagespauschale für das Catering gilt eine Obergrenze von max. 60,- € / Person / Tag. • Die kostenpflichtige Einladung von "Gästen" (Nicht-Mitglieder des Arbeitskreises oder der DGAI/des BDA) ist nur nach vorheriger Genehmigung über die Geschäftsstelle möglich. • Als Reisekostenersatz werden für die Anspruchsberechtigten folgende Leistungen erstattet: o Übernachtungen im EZ bis zu 150,- € inkl. Frühstück o Kosten für Bahnfahrt / Auto / Flug bis max. zum Betrag der 2. Klasse Bahnfahrt vom Wohnort zum Veranstaltungsort und zurück.
Universitätsklinikum Aachen - Anästhesie
Universitätsklinikum Aachen - Operative Intensivmedizin Erwachsene
Universität Berlin (Charité - Universitätsmedizin Berlin)
Universität Bochum
Universitätsklinikum Bonn
Universitätsklinikum Dresden
Universitätsklinikum Düsseldorf
Universitätsklinikum Erlangen
Universitätsklinikum Essen
Universität Frankfurt/Main
Universitätsklinikum Freiburg
Universitätsklinikum Giessen und Marburg - Standort Giessen
Universität Göttingen
Universität Greifswald
Universität Halle-Wittenberg
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Medizinische Hochschule Hannover
Universitätsklinikum Heidelberg
Universitätsklinikum Jena
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Kiel
Universität zu Köln
Universitätsklinikum Leipzig
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Lübeck
Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.
Universität Mainz
Universitätsklinikum Mannheim gGmbH
Universitätsklinikum Giessen und Marburg - Standort Marburg
Universität München (Klinikum Großhadern / Innenstadt)
Technische Universität München
Universitätsklinikum Münster
Klinikum Oldenburg AöR
Universitätsklinikum Regensburg
Universität Rostock
Universität des Saarlandes
Universitätsklinikum Tübingen
Universitätsklinikum Ulm
Universitätsklinikum Würzburg