Eine neue Version der S3-Leitlinie "Perioperative und Periinterventionelle Antibiotikaprophylaxe“ wurde veröffentlicht.
Die Leitlinie wurde federführend von der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie e.V. (DGHM) erstellt.
Auch die DGAI war an der Erstellung beteiligt.
Durch die Umsetzung der Leitlinie sollen die Qualität der perioperativen Antibiotikaprophylaxe (PAP) verbessert und die Versorgungsqualität der Patienten gestärkt werden durch:
• Optimierung der Versorgungsqualität der Patienten hinsichtlich Reduktion von postoperativen Wundinfektionen (SSI), somit von stationärer Liegedauer und Sterblichkeit durch SSI
• Etablierung evidenzbasierter nationaler Standards zur PAP mit Sicherstellung der adäquaten Antibiotikaauswahl, des adäquaten Zeitpunkts von Erstdosis und ggf. Wiederholungsdosis sowie der adäquaten PAP-Dauer
• Vermeidung von unnötigem Antibiotikaverbrauch durch in aller Regel Einmalgabe mit wenigen Ausnahmen, Limitation der PAP auf maximal 24 Stunden nach Inzision
• Reduktion der mit Antibiotika assoziierten unerwünschten Arzneimittel-Wirkungen (z.B. Clostridioides-difficile-assoziierte Erkrankungen)
• Reduktion der mit dem Antibiotikaverbrauch assoziierten Selektion von resistenten Erregern mit erhöhtem Risiko für den Patienten selbst und für Transmission auf Andere und langfristige Reduktion der Resistenzentwicklung.
Version 5.0
Stand: 20.12.2024
gültig bis: 19.12.2029
Sie finden die Leitlinie ab sofort im Register der AWMF