Eine neue S1-Leitlinie "Gefäßzugänge bei der Erstversorgung von erwachsenen Notfallpatienten im Schockraum" wurde veröffentlicht.
Die Leitlinie wurde federführend von der DGAI erstellt.
Gefäßzugänge im Schockraum werden hinsichtlich Notwendigkeit, Eignung, Wahl der anatomischen Orte, praktische Durchführung und bezogen auf das vorliegende Erkrankungs- und Verletzungsmuster beschrieben und evaluiert.
Die drei wichtigsten Kernaussagen auf einen Blick:
1. Im Schockraum sollen mindestens zwei großlumige periphervenöse Zugänge gelegt werden / verfügbar sein. Bei unmittelbarer vitaler Bedrohung ohne Etablierbarkeit periphervenöser Zugänge soll ein i.o. Zugang gelegt werden. Bei kompensierten Kreislaufverhältnissen soll die initiale Diagnostik (z.B. CT) nicht durch eine ZVK-Anlage verzögert werden.
2. Bei katecholaminpflichtigen Patienten kann eine kontinuierliche Verabreichung von Vasopressoren über einen sicher intravasal liegenden periphervenösen Zugang erfolgen. Besteht nach erfolgter Stabilisierung über periphervenöse Zugänge weiterhin ein ausgeprägter Vasopressorbedarf, kann ein ZVK auch unmittelbar im Anschluss an die initiale bildgebende Diagnostik (z.B. CT) gelegt werden.
3. Ein ZVK soll gelegt werden, wenn insuffiziente periphervenöse Zugänge bei gleichzeitig absehbar instabiler Kreislaufsituation vorliegen, die eine unmittelbare medikamentöse Stabilisierung und Volumentherapie erfordern. Zentrale Gefäße zur ZVK-Anlage sollen, wann immer möglich, sonografiegesteuert punktiert werden.
Version 1.0
Stand: 11.03.2025
gültig bis: 10.03.2030
Sie finden die Leitlinie ab sofort im Register der AWMF