Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat am 17.12.2015 einen Beschluss über eine Qualitätsmanagement-Richtlinie gefasst, der nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger verbindlich für alle stationären und ambulanten Einrichtungen ist (siehe Anhang). Er sieht unter anderem die verpflichtende Nutzung von OP Checklisten vor. In dem Beschluss heißt es:

„Checklisten:

Als eine neue Anforderung wird für stationäre oder ambulante Einrichtungen der Einsatz von OP-Checklisten bei operativen Eingriffen, die unter Beteiligung von zwei oder mehr Ärztinnen bzw. Ärzten oder unter Sedierung erfolgen, sektorenübergreifend einheitlich geregelt. Die Standardisierung von Abläufen durch OP-Checklisten soll gewährleisten, dass die richtige Operation am richtigen Eingriffsort beim richtigen Patienten erfolgt. Die Nutzung von OP-Checklisten hat zu großen Erfolgen durch eine Reduktion der vermeidbaren unerwünschten Ereignisse, insbesondere Sterblichkeit und Komplikationen nach operativen Eingriffen geführt.“

Welche Checklisten dabei zum Einsatz kommen  sollen, ist nicht geregelt. In Frage kommt z.B. die Checkliste der WHO, die Sie in der englischen Fassung oder in deutscher Übersetzung unter http://www.patientensicherheit-ains.de/patientensicherheit/downloads/ auf unseren Homepages finden.

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